GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Pauschal für GEZ zahlen?
    eben bei heise.de gefunden.


    Also bis 5 Euro/Mtl. wären OK.

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
    TT PARTNERLINKS

  • @ HandyGamer.............Gute Forderungen......die Petition unterschreib ich gern.


    @Player.............5€ wären angemessen.


    MFG CHris


    P.S. Gute Ideen

    Life is too short to be small.

  • GEZ bezahlen oder nicht ?


    Habe da in nem anderem Board was gefunden,
    und kopiere das einfach mal ohne Kommentar
    hier rein.


    Würde mich mal interessieren, was Ihr davon haltet :






    Name Ort, Datum
    Straße, Hausnr.
    PLZ, Ort
    „Teilnehmer“-Nr.: XXX


    An die GEZ, per Einschreiben mit Rückschein!


    Betreff: Einspruch gegen Ihre Rechnung(-en) zum Datum/Daten (sowie gegen Ihre Mahnungen vom xxx) und genereller Widerspruch gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit lege ich Einspruch gegen Ihre o. g. Rechnung(-en und Mahnungen) ein und widerspreche generell der Erhebung von Rundfunkgebühren von mir. Wenn Sie von anderen Personen Gebühren verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben.


    Begründung:
    1. Sie dürfen Gebühren wenn überhaupt, dann nur für Empfangsgeräte erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. Mein Wohnort gehört seit dem 18. Juli 1990 nicht mehr zum Gebiet der BRD.
    Beweis:
    Am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der USA, J. Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD mit Wirkung zum 18. Juli 1990 gelöscht. Dieser Artikel definierte bis dahin das Rechtsgebiet der BRD. Somit erlosch de jure die BRD.
    Ich gehe davon aus, daß Sie nicht dem weit verbreiteten Irrtum unterliegen, der Art. 23 GG sei gelöscht worden, weil mit dem Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG die Deutsche Einheit vollendet worden sei. Sicherlich wissen Sie, daß der Art. 23 GG von den Alliierten vor dem sog. „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 gelöscht wurde, um die sog. „Wiedervereinigung“ zu verhindern.
    Vorsorglich erläutere ich den tatsächlichen Sachverhalt: Ebenfalls am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der UdSSR, E. Schewardnadse, bekanntgegeben, daß die „DDR“ zum 18.07.1990 aufgehört hat, zu existieren. Die sogenannte „Wiedervereinigung“, also der Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig:
    A) Da die „DDR“ nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volkskammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzunehmen.
    B ) Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die „DDR“ nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten.
    C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD nirgendwo. Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst.


    Seit der Löschung des Art. 23 GG gehört mein Wohnort also nicht mehr zur BRD und Sie dürfen von mir keine Rundfunkgebühren verlangen.


    2. Sie ziehen Ihre Gebühren auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westlichen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärungen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk „gelöscht“ geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen aufgefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert. Wer die Gesetze der BRD auf Gebiete anwendet, die nicht mehr zur BRD gehören, handelt rechtswidrig!
    Ihrer Gebührenerhebung fehlt jegliche gültige Gesetzesgrundlage.


    Ich behalte mir ausdrücklich vor, meine Rundfunk- und Fernsehgeräte weiterhin zu betreiben, ohne Gebühren an irgendwelche Einrichtungen der erloschenen BRD zu zahlen. Sollten Sie meinen Widerspruch nicht akzeptieren und weiterhin Zahlungen von mir fordern oder mich anderweitig belästigen, behalte ich mir ausdrücklich vor, meine bisher geleisteten Zahlungen zurückzufordern, da diese illegal erhoben wurden.


    Mit freundlichen Grüßen,

    You can't always get what you want...

  • Re: GEZ bezahlen oder nicht ?


    Zitat

    Original geschrieben von Wetterprophet
    Habe da in nem anderem Board was gefunden,
    und kopiere das einfach mal ohne Kommentar
    hier rein.


    Hättest hier mal die Suche benutzt, hättest hier auch was gefunden :rolleyes:


    http://www.telefon-treff.de/sh…eadid=99279&highlight=gez


    Achso, halte das Schreiben für totalen Quatsch. Das juckt die GEZ kein bischen. Der Author hat nur zugegeben, dass er Geräte hat und nutzt, von daher ist er eigentlich ziemlich dähmlich.

  • Wir hatten hier auch schonmal einen Thread über die Existenz der BRD usw. - das Ganze ist eine Scheindiskussion von "Hobby-Staatsrechtlern", die das GG und Einigungsverträge streng formal auslegen wollen. Tatsächlich hat sich die Auslegung von Normen der Verfassung und der Einigungsverträge aber an der Entstehungsgeschichte und dem Regelungszweck zu orientieren.


    Das ist also Firlefanz und nur etwas für das-Haar-in-der-Suppe-Sucher ;)


  • Sehr richtig. Prinzipiell ist ein Funkempfänger mit Oszillator ortbar, da er selber Funkwellen abstrahlt.
    Aber:
    "Schwarzsehen" ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Und ob dafür eine GEZ den Aufwand treibt, einen kleinen "Schwarzseher" mit einem Peilwagen ausfindig zu machen, ist mehr als fraglich. Denn die GEZ hat keine Peilwagen. Und da es solche Wagen (incl. Personal) auch nicht bei Hertz oder Avis für 23,80€ am Tag gibt, wird man sich selbst bei der GEZ überlegen, ob der Aufwand lohnt. Gleiches gilt für den "Durchsuchungsbefehl", mit dem der nette GEZ-Scherge an der Haustür immer droht. Auch den wird er wegen einer vermuteten(!) Ordnungswidrigkeit nicht erhalten. Also: keine Panik!
    Ob man zahlen will oder nicht, muss man mit sich selber ausmachen. Aber wenn man es nicht tut muss man auch keine all zu grosse Angst vor der GEZ haben. Die können und tun sicher eine Menge, aber bei weitem nicht so viel, wie immer behauptet wird.


    d@niel

  • Will keinen neuen Thread aufmachen, denke meine Frage passt hier deswegen gut rein.


    Kurz zu Vorgeschichte. Meine Oma damals durfte wg. Renovierungsarbeiten die Wohnung wechseln und in eine neu Renovierte Wohnung freiwillig wechseln.


    Da ich mit 24 ( Bin heute nat. schon paar jährchen älter) damals schon ausziehen wollte haben wir das so gemacht das die neue Wohnung offiziell auf meine Oma :D noch läuft (Vertragsmäßig). / Anders wäre ich an diese neue Wohnung gar nicht gekommen. Und vergleichbare Wohnungen wären deutlich teuerer gewesen damals.


    Wie auch immer, die Oma wohnt natürlich nicht mehr hier, Ist jetzt bei meinen Eltern untergebracht , ich bin nur als "untermieter" eingetragen mehr oder weniger. Sprich habe damals gesagt das ich mich um die Oma wg. dem hohen "alter" :D kümmern muss.


    Habe damals schon Briefe von der GEZ erhalten und diese aber Ignoriert. Da ich ein Abendstudium angefangen habe damals war ich somit fast nie , ausser zum schlafen, daheim. Somit konnten mir dei GEZ Männlein nichts anhaben.


    Irgendwann als die "Omi" mal im Urlaub zum Blumengiessen da war hat Sie natürlich den GEZ brief gefunden und wie es bei älteren Menschen so ist, gleich Panickattaken erhalten ala "Mensch wenn Sie uns erwischen...." und "Dann kommen wir ins Gefängniss" :D


    Um der Lieben Omi diese schlechte Gewissen abzunehmen haben wir uns drauf geeinigt das Sie die Gebürhen übernimmt. Somit ist jetzt die Glotze + Radio vorschriftsgemäß bei der GEZ angemeldet.


    Heute erhielt ich wiederrum einen Brief auf meinen Namen. Sehr geehrter blablabla ...ich war da, konnte Sie aber leider nicht erreichen......Da Sie noch nicht bei der GEZ gemeldet sind , teilen Sie uns bitte per beigelegtem Formular alles mit....Kennt Ihr ja bestimmt.


    Normalerweise kommen ja diese Standartkomputer Briefe...diesmal war es einer mit ECHTER Unterschrift ;-)


    So nun meine Frage. Muss ich als Untermieter auch GEZ zahlen wenn der eine TV schon bereits über die Omi läuft ? PC hat ne TV Karte, zählt somit auch zum TV eigentlich.


    Was sagt Ihr ?

    «Das ist kein Traum. hakki99 gibt's wirklich!»
    current E71

  • Schmeiß den Brief einfach in den Müll!

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    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Schmeiß den Brief einfach in den Müll!


    Nicht schon wieder :D


    Nein im ernst. Es geht mir nur darum zu wissen ob 2 Parteien die "eigentlich" in einer Wohnung wohnen, auch doppelt zahlen müssen. Sprich Omi zahlt ja bereits brav. Ich stehe halt mit aufgeführt an der Türklingel.


    An und für sich hätte ich ja 2 TV im Haushalt (PC + normal TV)


    hakki

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