ZitatOriginal geschrieben von JMQ
Man kann das GG mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat ändern.
Außerdem gibt es Verfassungsrechtler die es für ausreichend halten wenn es 1 ÖR-Programm geben würde.
Rundfunkrecht ist ganz überwiegend Richterrecht, da bringt eine Grundgesetzänderung überhaupt nichts. Wer Sinn und Zweck der Rundfunkfreiheit verstanden hat, weiß, dass deine Vorschläge vollkommen absurd sind.
Außerdem ist mir kein Rundfunkrechtler bekannt, der so etwas fordern würde.