GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

  • Zitat

    Original geschrieben von mo12
    Sorry, stehe gerade etwas auf dem Schlauch, aber wieso muss man das Autoradio, wenn man ein Gewerbe hat, doppelt anmelden? :confused: :confused: :confused:


    Bei gewerblich (auch teilweise) genutzten Autos muss das evtl. vorhandene Autoradio zum einen privat angemeldet werden, sofern nicht schon ein privates Beitragskonto bei der GEZ für Radio, Internet oder sogar für Radio und Fernsehen besteht. Zum anderen muss das Autoradio bei der GEZ als gewerblich genutztes Gerät angemeldet werden, auch wenn schon ein (anderes/weiteres) Gerät im Büro des Gewerbetreibendes angemeldet ist. Für jedes gewerblich genutzte Geräte ist die Rundfunkgebühr zu bezahlen, es gibt also nicht die "Flatrate" wie bei Privatnutzern: Zehn Fernseher kosten privat einmal Rundfunkgebühr, gewerblich jedoch zehnmal!


    Das geht so weit, dass jeder an eine Radio- und/oder Fernsehempfangstaugliche Anlage angeschlossene Lautsprecher Rundfunkgebühren pflichtig ist, wenn durch die Lautsprecher eine "neue Hörstelle" begründet werden und sie nicht bloß der Akustik dienen (Stereo, Dolby Digital). GEZnoch? :mad: Das ist aber leider tatsächlich die Sicht der GEZ!

  • Zitat

    Original geschrieben von tOmAtEl
    Wie sieht das eigentlich mit Elektronik-Märkten aus? Die haben ja auch öfter viele angschlossene Geräte herumstehen...


    "Fernsehhandel


    Grundsätzlich ist jedes herkömmliche Rundfunkgerät einzeln anmelde- und gebührenpflichtig.


    Unternehmen, die sich gewerbsmäßig mit der Herstellung, dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkgeräten befassen, sind berechtigt, bei Zahlung der Rundfunkgebühren für ein Radio oder Fernsehgerät weitere entsprechende Geräte für Prüf- und Vorführzwecke gebührenfrei zum Empfang bereitzuhalten (Händlergebühr). Diese Geräte müssen sich auf ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken befinden.


    Außerhalb der Geschäftsräume können Rundfunkgeräte von diesen Unternehmen gebührenfrei nur bis zur Dauer einer Woche zu Vorführzwecken bei Dritten zum Empfang bereitgehalten werden. Antennenmessgeräte sind einzeln gebührenpflichtig.
    Die Vergünstigung der Händlergebühr gilt nicht für Rundfunkgeräte, die gewerbsmäßig vermietet werden.


    Sonstige herkömmliche Rundfunkgeräte, z. B. in den Büroräumen, Kantinen, Werkstätten und Firmenwagen sind immer einzeln gebührenpflichtig" (Quelle: GEZ FAQ)


    P.S. Wer richtig Spaß haben möchte, der darf sich dann auch noch (zusätzlich!) mit der GEMA herumschlagen! :mad:

  • Der Thread ist mittlerweile ellenlang und alle Fragen wurden schonmal behandelt.
    Bitte nutzt die Suche in diesem Thread, um entsprechende Antworten zu finden oder lest einfach die auf GEZ.de wie die Gebührenpflicht aussieht.
    Gewerblich genutzte Geräte sind ebenso gebührenpflichtig wie privat genutzte Geräte. Da macht es keinen Unterschied für die GEZ, daß man nicht beides gleichzeitig nutzen kann.

  • Ich kenne Länder, da wären die GEZ-Fahnder als solche (aber vielleicht auch als Privatleute :D ) "ausgestorben" (manchmal vielleicht auch im wörtlichen Sinne).


    Was den Guten oder deren Eigentum dort passieren kann, könnte man sich ja ausmalen (und das macht Spaß):




    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Hallo!


    Ich habe mich vor zwei Wochen abgemeldet und als Grund "Weil ich keine Rundfunkgeräte mehr bereithalte" angegeben.


    Heute kam die Aufforderung, den Verbleib der Geräte aufzuzeigen, sprich ein Fragebogen, auf dem ich nach Anzahl und Verbleib meiner Geräte gefragt werde.


    Nach meinem Wissenstand darf die GEZ das nicht, sie tun es aber trotzdem.


    Fülle ich nun das Formular aus und gebe überall "entsorgt" an oder gibt es einen anderen Weg?


    Über Hinweise wäre ich sehr dankbar!


  • es gibt leute, die elektrische geräte kostenlos annehmen. such dir einen aus dem telefonbuch aus und gib an, dass du sie dort abgegeben hast. der entsorger darf sowieso nicht seine kundenliste der gez geben. :)

    ********i*P*h*o*n*e**6*S*******
    ********N*o*k*i*a**8*0*8*******

  • Gib doch einfach an, dass gleich nach der Entsorgung der Geräte auf dem Sperrmüll einige Personen in einem Kleintransporter gekommen sind und diese Geräte mitgenommen haben. Somit kannst du keine Auskunft über den Verbleib geben.

    Hier stand mal eine Signatur.

  • Gerät verschrottet und entsorgt genügt! Damit ist alles gesagt, bzw. geschrieben! Wobei das Zusatzschreiben von akademie.de super war - jetzt leider nicht mehr online.

  • Danke Jungs!


    Noch etwas: In der Abmeldung hatte ich nur TV+Radio angekreuzt, jedoch nicht "Neuartiges Empfangsgerät".


    Auf dem Fragebogen schreibe ich "Verschrottet + entsorgt" dann auch nur bei TV + Radio hin und lasse das andere leer, oder?

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