ZitatOriginal geschrieben von mo12
Sorry, stehe gerade etwas auf dem Schlauch, aber wieso muss man das Autoradio, wenn man ein Gewerbe hat, doppelt anmelden? :confused: :confused: :confused:
Bei gewerblich (auch teilweise) genutzten Autos muss das evtl. vorhandene Autoradio zum einen privat angemeldet werden, sofern nicht schon ein privates Beitragskonto bei der GEZ für Radio, Internet oder sogar für Radio und Fernsehen besteht. Zum anderen muss das Autoradio bei der GEZ als gewerblich genutztes Gerät angemeldet werden, auch wenn schon ein (anderes/weiteres) Gerät im Büro des Gewerbetreibendes angemeldet ist. Für jedes gewerblich genutzte Geräte ist die Rundfunkgebühr zu bezahlen, es gibt also nicht die "Flatrate" wie bei Privatnutzern: Zehn Fernseher kosten privat einmal Rundfunkgebühr, gewerblich jedoch zehnmal!
Das geht so weit, dass jeder an eine Radio- und/oder Fernsehempfangstaugliche Anlage angeschlossene Lautsprecher Rundfunkgebühren pflichtig ist, wenn durch die Lautsprecher eine "neue Hörstelle" begründet werden und sie nicht bloß der Akustik dienen (Stereo, Dolby Digital). GEZnoch? :mad: Das ist aber leider tatsächlich die Sicht der GEZ!