Wer kann mein Arbeitszeugnis bewerten?

  • Wie kommst du darauf, dass ich nur Personalpläne geschrieben habe? Steht das irgendwo? Und wer sagt, dass ich nicht weiß, wer "i. V." unterschreibt? Selbstverständlich ist mir das bekannt und ich gehe davon aus, dass polli das auch weiß und nur so umschrieben hat, weil "i. V." heute im Vergleich zur Prokura tatsächlich nix mehr Besonderes ist.

  • nö, ich wusste es auswendig nicht da es bei allen Unternehmen wo ich gearbeitet habe üblich war "einfach so" zu unterschreiben und Berufspraxis topt einmal gelerntes ;)


    Theoretisch hätte wohl auch ein Prokurist beim Zeugniss ppa unterschreiben müssen aber selbst ppa. habe ich in meinem Berufsleben äußerst selten gesehen.

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  • Diese Berufspraxis kann aber heutzutage ganz schön kritisch werden, wenn man an den "falschen" Geschäftspartner gerät. Das Zeugnis ist bei mir mit ppa unterschrieben - und ehrlich gesagt kommt sowohl Prokura als auch i. V. bei mir im Alltag öfters vor...

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS Selbstverständlich ist mir das bekannt und ich gehe davon aus, dass polli das auch weiß und nur so umschrieben hat, weil "i. V." heute im Vergleich zur Prokura tatsächlich nix mehr Besonderes ist.


    Naja, also ein Prokurist steht im Handelsregister, und es ist für jeden ersichtlich, dass er die Firma rechtsverbindlich nach außen vertreten kann.
    Bei jemandem, der "i.V." unterschreibt, kann der Geschäftspartner nur vermuten, dass er im bestimmten Rahmen die Firma nach außen vertreten kann. Blöd ist dann nur, wenn es Streit gibt, und der Chef sagt "der Herr Meier durfte die Bestellung gar nicht unterschreiben, das ist ungültig, Pech gehabt Lieferant".


    Wenn auch bei Euch (wie bei polli) der Pförtner die Annahme der Pakete mit "i.V." bestätigt, dann solltest Du Dich in der Tat dringend beruflich anders orientieren.


    Zum letzten mal mein Rat: Lasse an die Formulierung Deines Arbeitszeugnisses einen Fachmann ran. Denn rechtlich wirklich bewandt bist Du nicht.
    In großen Firmen sitzen in der Personalabteilung Fachleute, und bei 100 Bewerbungen auf eine gute Stelle wirst Du sonst ggf. vorzeitig aussortiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von polli Theoretisch hätte wohl auch ein Prokurist beim Zeugniss ppa unterschreiben müssen aber selbst ppa. habe ich in meinem Berufsleben äußerst selten gesehen.


    Das geht mir ähnlich: ppa. sehe ich ebenfalls äußerst selten. Ich sehe meist gar keine Zusätze bei den Unterschriften (bei mir sowieso nicht, und bei Geschäftspartnern meist auch nicht) ;) .

  • Hat jemand Tipps für solche "Fachmänner"? Ich habe bisher nur Stellen gefunden, die bereits geschriebene Zeugnisse analysieren, nicht aber mit verfassen/abändern können...oder macht sowas prinzipiell auch jeder Anwalt im Arbeitsrecht?


    btw - Goyale: Wenn du dich scheinbar so gut mit Prokura, i.V. und dem HR auskennst dürfte dir sicherlich auch bekannt sein, dass der Vertrag meist dennoch nach Außen wirksam ist und es "nur" im IV später gehörigen Ärger geben kann/wird. Aber das ist ein anderes Thema...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Wenn auch bei Euch (wie bei polli) der Pförtner die Annahme der Pakete mit "i.V." bestätigt, dann solltest Du Dich in der Tat dringend beruflich anders orientieren.

    Jetzt verstehe ichs überhaupt nicht mehr.
    Ich schrieb dass idR ohne Zusatz unterschrieben wird. Du schreibst jetzt dass es negativ sei wenn die Paketannahme mit i.V. unterschrieben wird - ja wie wäre es denn nun rechtlich korrekt?

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  • Kommt drauf an, welche Berechtigung der Pförtner hat - theoertisch kommts auch auf die Unternehmensform an, das würde jetzt aber zu weit führen.


    i. A. -> im Auftrag, hat im Normalfall jeder "normale" Sachbearbeiter im Einkauf, Verkauf, etc. pp.
    i. V. -> haben Personen mit höherer Verwantwortung bzgl. des Aufgabengebietes, teilweise mit Personalverwantwortung, aber nicht zwingend.
    ppa. -> Prokura - Mitglieder der Geschäftsführung und/oder sehr vertrauensvolle Personen mit umfassenden Befugnissen.



    Wenn ohne Zusatz unterschrieben wird, macht man auch nix falsch, wobei ohne Zusatz weitläufig vllt. auch einfach als "i. A." aufgefasst wird. Alles andere ist ohne gesonderte Befugnis / Befähigung durch den Vorgesetzten gar nicht anzuwenden.


    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


    Um wieder einigermaßen zum Thema zurück zu kommen:


    Kann nun jemand Ansprechpartner für solche Fälle nennen? Anwälte im Arbeitsrecht? Ich habe im Netz bereits diverse Firmen gefunden, die von der Analyse bis hin zum Schreiben alles anbieten - aber irgendwie ist mir das nicht geheuer (= unseriös)... :rolleyes:

  • Wenn Du eine Arbeitsrechtschutzversicherung hast, dann rufe die an und lasse Dir von denen einen Anwalt empfehlen. :)

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Hey Leute,


    ist es relevant wenn der Satz über das Verhalten über die Vorgesetzten und Kollegen fehlt, wenn das Zeugnis ansonsten gut ist und das aus dem letzten Absatz hervorgeht, dass die Firma die Person gekündigt hat?

    Signatur wieder da! Oder fehlt sie doch?

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