Wer kann mein Arbeitszeugnis bewerten?

  • Zitat

    Original geschrieben von doedl Der Mitarbeiterin wurde gekündigt, formell betriebsbedingt (kein Bedarf mehr in diesem Arbeitsbereich), inoffiziell aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses (sprich: Mobbing-Opfer).


    Kündigungsschutzklage muß die Mitarbeiterin eh einreichen, sonst erhält sie möglicherweise kein Alg. Sofern ein neuer Job sicher ist, ist die Situation natürlich anders.


    Und: Ich würde mich als Mobbing- Opfer nicht so einfach kündigen lassen. Da ist finanziell und auch im Arbeitszeugnis einiges machbar. Falls die 14 Tage- Frist nach der Kündigung noch nicht vorbei ist, sofort zum spezialisierten Anwalt! Ein auch vom Arbeitslosenamt ohne Sperre akzeptierter Aufhebungsvertrag "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" bringt evtl. mehr als eine Kündigung.
    Die Sache ist einfach zu wichtig für die berufliche Zukunft, als daß die Dame auf Laien hören sollte.

  • Hallo,
    herzlichen Dank!

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Kündigungsschutzklage muß die Mitarbeiterin eh einreichen, sonst erhält sie möglicherweise kein Alg. Sofern ein neuer Job sicher ist, ist die Situation natürlich anders.


    ich denke, das hat sie gmacht; sie hatte anwaltliche Beratung schon seit längerem, s.u.

    Zitat


    Und: Ich würde mich als Mobbing- Opfer nicht so einfach kündigen lassen. Da ist finanziell und auch im Arbeitszeugnis einiges machbar. Falls die 14 Tage- Frist nach der Kündigung noch nicht vorbei ist, sofort zum spezialisierten Anwalt! Ein auch vom Arbeitslosenamt ohne Sperre akzeptierter Aufhebungsvertrag "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" bringt evtl. mehr als eine Kündigung.
    Die Sache ist einfach zu wichtig für die berufliche Zukunft, als daß die Dame auf Laien hören sollte.


    Es wurde ein Aufhebungsvertrag beschlossen, der für eine befristete Zeit eine Weiterbschäftigung ermöglichete. Die Frist endet jetzt.
    Genaueres weiß ich noch nicht, die Dame ist verständlicherweise nicht leicht in dieser Sache zu erreichen.


    Hast Du trotzdem eine Meinung zu meinen Fragen?!


    Gruss
    Dieter

  • Zitat

    Original geschrieben von doedl


    ich denke, das hat sie gmacht; sie hatte anwaltliche Beratung schon seit längerem, s.u.


    Es wurde ein Aufhebungsvertrag beschlossen, der für eine befristete Zeit eine Weiterbschäftigung ermöglichete.


    Wenn es wirklich ein Aufhebungsvertrag und keine Kündigung gewesen ist war sie - ohne jetzt alle Details zu kennen - aber nicht gut durch den Anwalt beraten.


    Gegen einen Aufhebungsvertrag kann man keine Kündigungsschutzklage erheben, eben weil es eine "freiwillige" Vereinbarung zwischen AG und AN ist. Eine Kündigung dagegen ist eine einseitige Willenserklärung des AG. Insofern gibt ein Aufhebungsvertrag auf jeden Fall Ärger mit dem Amt wenn es um ALG 1 geht und keine sofortige Anschlussbeschäftigung bei einem anderen AG in Aussicht ist. Hier kommt neben dem Ärger mit dem alten AG wohl dann noch eine Sperre für das ALG 1 hinzu.


    Darüber hinaus kann man dann eigentlich auch keine Formulierung einer betriebsbedingten Kündigung im Arbeitszeugnis verwenden - schließlich wurde nicht gekündigt. Wenn man es freundlich formulieren möchte würde mann sinngemäß (ganz grob) etwas schreiben von:


    "Aus betriebsbedingten Gründen und der erwarteten wirtschaftlichen Entwicklung im Bereich XYZ wurde das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag zum XX.YY.12 beendet. Wir bedauern Frau XX nicht weiter in unserem Unternehmen beschäftigen zu können und wünschen Ihr für Ihre private und berufliche Zukunft alles Gute..."

  • Hallo,


    Korrektur zu meinem Fall - und sorry wegen der Irritationen.


    Es wurde ausserordentlich betriebsbedingt gekündigt "mit sozialer Auslauffrist" und ohne Verschulden seitens einer der Parteien (so steht es wörtlich im Kündigungsschreiben".
    Die Arbeitsparteien haben dann wohl danach einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass das so korrekt ist (näheres liegt mir noch nicht vor).


    Der Grund für die "betriebsbedingte" Kündigung ist mir offiziell nicht bekannt, es geht wohl aber darum, dass die Stelle der Mitarbeiterin bzw. das Aufgabenfeld zukünftig nicht mehr gebraucht wird (sehr vage ich weiß! Werde das noch eruieren)


    Warum "ausserordentlich"? Auch da muss ich nachfassen, evtl. wegen Unkündbarkeit?!?


    Könnte man für das Zeugnis die Formulierung "ohne Verschulden ..." übernehmen?


    Gruss
    Dieter

  • Zitat

    Original geschrieben von doedl
    Warum "ausserordentlich"? Auch da muss ich nachfassen, evtl. wegen Unkündbarkeit?!?


    Könnte man für das Zeugnis die Formulierung "ohne Verschulden ..." übernehmen?


    Nicht zwingend, außerordentlich bedeutet nur, dass eben nicht im Rahmen der normalen (ordentlichen) Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der entsprechenden Fristen beendet worden ist, wie z.B. auch eine fristlose Kündigung. Jede fristlose Kündigung ist zugleich auch eine außerordentliche Kündigung. Dagegen ist nicht jede außerordentliche Kündigung zugleich auch eine fristlose Kündigung. Vielmehr gibt es auch außerordentliche "fristgemäße" Kündigungen, d.h. außerordentlichen Kündigung mit Auslauffrist wie sie hier dann wohl zur Anwendung gekommen ist.


    Siehe auch hier: http://www.arbeitsrecht-ratgeb…digung/content_03_06.html


    Das muss jetzt nicht zwingend was mit Unkündbarkeit zu tun haben, es reicht wenn man einen entsprechenden wichtiger Grund vorliegt - hier würde man dann aber eigentlich keine "soziale Auslauffrist" mit einbauen sondern direkt außerordentlich fristlos kündigen.


    Ist der Arbeitnehmer aus tariflichen oder sonstigen Gründen nicht (mehr) ordent_lich kündbar, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis dann außeror_dentlich mit einer sozialen Auslauffrist kündigen, wenn dem Arbeitgeber die Aufrechterhaltung eines sinnentleerten Arbeitsverhältnisses auf Dauer unzu_mutbar ist.


    Wie man es auch dreht und wendet bzw. egal wie man das versucht zu formulieren - wenn die Worte "außerordentliche Kündigung" im Zeugnis auftaucht weiß der geneigte Leser das i.d.R. hier irgendwas vorgefallen sein muss. Insofern wäre es hier wohl das sinnvollste wenn im Zeugnis einfach nur steht das betriebsbedingt gekündigt wurde und fertig. Irgendwas mit "Verschulden" sollte man da tunlichst vermeiden, solche Formulierungen wären so ungewöhnlich (warum muss man das extra erwähnen?) das auch so etwas der Dame wohl eher negativ ausgelegt werden könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von doedl Hast Du trotzdem eine Meinung zu meinen Fragen?!
    Gruss
    Dieter


    Gern wiederhole ich diese nochmal: So etwas gehört in die Hände eines fachlich spezialisierten Anwaltes!
    Nur der Anwalt kann alle Unterlagen prüfen etc., und individuell beraten. Uns fehlen hier Infos.


    Grüße


    Goyale

  • Zitat

    Original geschrieben von doedl Es wurde ausserordentlich betriebsbedingt gekündigt "mit sozialer Auslauffrist" und ohne Verschulden seitens einer der Parteien (so steht es wörtlich im Kündigungsschreiben".
    Die Arbeitsparteien haben dann wohl danach einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass das so korrekt ist (näheres liegt mir noch nicht vor).


    Damit ist der Drops eh gelutscht.


    Ist insgesamt nicht optimal gelaufen. Wie schon geschrieben bedeutet außerordentliche Kündigung immer, daß es nicht im Guten auseinander ging.
    Sofern die Dame unkündbar war, bedeutet der Aufhebungsvertrag auch (wenn kein Anschlußjob vorhanden war), daß die Dame absolut nicht in der Lage war, sich in einen anderen Arbeitsplatz einzuarbeiten.


    Die Betonung auf "ohne Verschulden einer der Parteien" schreit förmlich danach, daß diese Formulierung evtl. gerichtlich erkämpft werden mußte.


    Mir persönlich würde in meinem Arbeitszeugnis eine Formulierung einer Kündigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen (Wegfall des Geschäftsbereiches) besser gefallen als die gerichtlich erkämpften Kompromisse.

  • An alle Zeugnis-Spezialisten: Ich würde mich freuen, wenn mal jemand über mein Zeugnis aus dem Jahre 2012 drüberschauen könnte:





    Das Zeugnis wurde damals aufgrund dem Beginn eines nebenberuflichen Studiums angefertigt. Ein separates Ausbildungszeugnis existiert nicht, daher wurde das mit dem Arbeitszeugnis kombiniert. Das Zeugnis soll in der Tat eine sehr gute bis gute Arbeitsleistung darstellen (ich verstehe mich gut mit unserem Chef und das hat er mir auch in einem persönlichen Gespräch so übermittelt). Allerdings sind mir jetzt - nachdem ich mich mit dem Thema etwas auseinandergesetzt habe - ein paar Ungereimtheiten bzw. leicht negative Formulierungen aufgefallen, die aber sicherlich nicht so gemeint waren. Daher einfach die Bitte, mir hier evtl. ein paar bessere Formulierungen aufzuzeigen.


    Was mir persönlich aufgefallen ist:


    - Die Kundschaft sollte - speziell im Dienstleistungsbereich - heute an erster Stelle, noch vor dem Vorgesetzten, stehen; oder?
    - Änderung im Schlusssatz: "Glück" ersatzlos streichen
    - außerdem wirkt der Satz mit den "Zusatzaufgaben" etwas lieblos hingeklatscht und nicht vollends ausformuliert - fehlt hier nicht noch die Tatsache, dass diese Aufgaben auch stets erfolgreich abgeschlossen bzw. durchgeführt wurden?
    - auch die darauf folgenden Sätze wirken etwas zwiespältig, so könnte doch der Teil mit dem selbstständigen Arbeiten als "eigenbrötlerisch" und nicht teamfähig deklariert werden, oder?


    Außerdem kommen weitere Tätigkeiten zum Zeugnis hinzu:


    - Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Inventur im Unternehmen
    - Seit 2013 erster Ansprechpartner bei Fragen zum System/Warenwirtschaft für alle Kollegen im Unternehmen (quasi die Vorstufe zum IT-Support)
    - In Kürze Mitwirkung bei der Einführung des Web-Shops



    Würde mich über ein paar Äußerungen freuen :)

  • In der Schlussformel fehlt das "weiterhin" bei den guten Wünschen. Das wiegt meiner Meinung nach schwerer als das unglücklich reingerutschte Glück.


    Über die Wahl der Position der Kundschaft in der Aufzählung kann man geteilter Meinung sein, der Gesamtkontext des Zeugnisses ist entscheidend. Allerdings verstehe ich gerade nicht ganz, warum Du auf einem Zeugnis, das 2012 erstellt wurde, Dinge aus 2013 als "fehlend" bezeichnest - suchst Du nach Formulierungen, die diese Dinge in einem künftigen Zeugnis positiv darstellen?


    Was den Satz mit den Zusatzaufgaben angeht: So für sich allein kann er den Eindruck erwecken, dass Du bei anstehenden Zusatzaufgaben alles andere (inkl. Deiner Primärfunktionen) stehen und liegen lassen hast. Wenn er damit jedoch ausdrücken wollte, dass Du über Dein Haupteinsatzgebiet auch Zusatzaufgaben erfolgreich abgewickelt hast, dann wird das in den Lobhudeleien eher noch mit einem "(weit) über das geforderte Maß" bei der Beurteilung der Tätigkeit abgefrühstückt.


    Bei der Aufzählung der persönlichen Eigenschaften ist es weniger interessant, was aufgezählt wird - geschickte Personaler wollen damit signalisieren, dass bestimmte nicht erwähnte Eigenschaften fehlen - zudem fehlt die Wirkung/Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kollegen und Kundschaft. Hier würde man sich fragen, warum das keine Erwähnung gefunden hat.


    Das mal so als meinen Beitrag nach flüchtigem Check.

    Johnny
    just enjoy it! - meet Johnny B. & friends at the DJFactory
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Hier handelt es sich ja nicht um ein lupenreines Arbeitszeugnis, sondern eine Mischung aus Zwischen- und Ausbildungszeugnis. Insofern ist die ganze Sache eh schon mal eine "Eigenkonstruktion".


    Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis gelten folgende Regeln:
    - es muss auf Firmenpapier gedruckt sein
    - unterschrieben von einem hochrangigen Firmenvertreter (Geschäftsführer, Personalchef etc.), es reicht nicht wenn die Sekretärin mit "i. A." unterschreibt
    - die Funktion des Unterzeichnenden muss nochmal in Klarschrift darunter stehen
    - das Datum sollte auf den Tag des offiziellen Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (ist aber nicht einklagbar); andere ("ungrade") Daten mitten im Monat könnten theoretisch den Verdacht nähren, man sei an dem Tag fristlos entlassen worden oder man habe sich nach Ende des Arbeitsverhältnisses über das Zeugnis gestritten, sei also im Streit voneinander gegangen und deswegen wurde es später erst so geschrieben
    - das Schreiben darf nicht geknickt sein oder wenn doch nur so, dass es kopiert werden kann ohne diese Knicke zu sehen (Hintergrund: wer das Zeugnis geschickt bekommt, hat es womöglich auch nicht bei einem freundlichen persönlichen Abschied überreicht bekommen, sondern per Post erhalten, was für eine Trennung im Streit sprechen könnte)
    - es darf aus demselben Grund keine Anschrift des Adressaten auf dem Blatt stehen


    Nach Zugang des Zeugnisses hat man "ausreichend" Zeit es zu prüfen. Welcher Zeitrahmen ausreichend ist, ist nicht genau definiert. Je schneller, desto besser. In der Praxis liegt die Schallgrenze für Arbeitsgerichte bei etwa 8-9 Monaten. Spätere Reklamationen werden dort nicht mehr unterstützt. Freiwillig kann man sich mit dem AG natürlich auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt noch verständigen.


    Inhaltlich gilt es als verpönt ein Zeugnis zu bewerten, dass man nicht vollständig kennt. Es bedarf zwar keiner Namen, aber wenn Abteilungen, Branchen oder Ähnliches nicht bekannt sind, ist es immer etwas vorsichtig zu betrachten.


    Was man auch wissen sollte: ein "normal guter" Mitarbeiter wird im Bereich einer 3 angesiedelt. Ein überdurchschnittlich guter Mitarbeiter erhält eine 2, eine 1 wird faktisch nie vergeben. Wenn doch kann das 2 Gründe haben: entweder hat jemand ohne Erfahrung ein Zeugnis geschrieben und gedacht, ein toller Mitarbeiter soll auch eine Bestnote bekommen. Oder man will jemandem mit einem übertrieben guten und dadurch unglaubwürdigen Zeugnis schaden, ohne sich zugleich aber angreifbar zu machen, denn ein Zeugnis muss wohlwollend sein.


    Da, wo ich mir selber Zeugnisse geschrieben habe, habe ich mich im Bereich 2-3 angesiedelt. Über dem Durchschnitt, aber nicht so übertrieben gut, dass es ein erfahrener Personaler nicht mehr glaubt und als Gefälligkeitszeugnis abtut.


    Die Gliederung des Zeugnisses ist: erstmal Namen und Geburtsdatum nennen und von wann bis wann der Mitarbeiter als was beschäftigt war ( Bezeichnung siehe Arbeitsvertag!). Dann folgt die Aufgabenbeschreibung, die Beurteilung der fachlichen Qualitäten, Beurteilung des Sozialverfaltens (die "Führung"), dann der Schlusssatz.


    Generell gehört dein Zeugnis zu denen, bei denen jemand ohne echte Erfahrung bemüht war, alles richtig zu machen und den Mitarbeiter gut bewerten möchte.


    Bei der Aufgabenbeschreibung sollte man "von wichtig zu nachrangig" sortieren und dabei nur wirklich relevante Dinge aufzählen - dass jemand morgens als erster kommt und deswegen immer das Licht anschaltet gehört hier nicht hin. Selbstverständliche Kleinigkeiten lässt man weg weil es den Eindruck macht, jemand hätte keine verantwortlicheren Tätigkeiten gehabt. Man kann sowas unter einem Punkt "Allgemeine administrative Tätigkeiten" subsumieren, den ich grundsätzlich in jedem Zeugnis als letzten Aufgabenpunkt dazuschreibe.


    Stimmt die Aufzählung deiner Tätigkeiten? Wenn Wichtiges fehlt, sollte das natürlich noch Erwähnung finden.


    Hinter der Aufgabenbeschreibung folgen Aussagen zur fachlichen Qualifikation.


    Deine Qualifikation wird ausreichend und sehr positiv beleuchtet. Verstärkende Aussagen wie "voll und ganz" oder "stets" tauchen immer wieder auf. Okay, aber es ist schon an der Obergrenze (aber akzeptabel weil man halt auch merkt, dass der Zeugnisschreiber kein Profi ist, dich aber positiv hinstellen möchte). Unglücklich: "übertragene Aufgaben"; Aufgaben überträgt man nur Leuten, die nicht ausreichend eigeninitiativ sind. Besser: "Seine Aufgaben waren/sind/bestanden in...".
    "Zusatzaufgaben werden von ihm immer gerne erledigt": auch erkennbar gut gemeint, aber man stolpert darüber, dass sowas ausdrücklich erwähnt wird. Es ist eigentlich selbstverständlich bei einem sehr guten, engagierten Mitarbeiter und wird, wie weiter oben auch schon jemand erwähnte, eher im Nebensatz fallen gelassen.
    Wichtig: wenn jemand ob seiner Fähigkeiten überdurchschnittlich gelobt wird, sollten auch Projekte/Aspekte genannt werden, die derjenige insbesondere angestoßen oder vorwärts gebracht hat. Sowas macht die Aussagen glaubwürdig - oder entlarvt sie als "sympathiegetriebene Lobhudelei" ohne Hintergrund.


    Der anschließende Block "Führung" kommt in deinem Zeugnis viel zu kurz. Es gibt dazu nur den einen Satz zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und der Kundschaft. Normalerweise sollte das ausführlicher ausgeführt werden: welche positive Bedeutung hatte der Mitarbeiter für das Team, inwiefern hat er die Firma menschlich bereichert? Hier könnte auftauchen, dass du für Fragen der Kollegen immer ansprechbar warst, immer sehr hilfsbereit warst, ein Teamplayer im besten Sinne, etc. Wenn dazu nichts weiter geschrieben steht könnte man das als "beredtes Schweigen" auslegen, also man lässt etwas weg um zu dokumentieren, dass es hier nichts weiter Positives zu sagen gibt. Etwas ausführlicher sollte das also ausfallen wenn man attestiert, dass jemand ein menschlich angenehmer Mitarbeiter war.
    Die Reihenfolge Vorgesetzte - Kollegen - Kunden ist korrekt und das kann man so lassen. Wird davon abgewichen könnte es ein Wink mit dem Zaunpfahl sein: stehen vorne die Kollegen oder die Kunden könnte es so ausgelegt werden als sei man insbesondere auf sie fixiert gewesen, anstatt auf das Wohlergehen der Firma. Unproblematisch ist die vorliegende Reihenfolge.


    Die explizite Erwähnung der Kolleginnen gefällt mir nicht. Warum wird das herausgestellt? Wahrscheinlich nur eine Ungeschicklichkeit, aber eine ganz große. Das sollte so nicht hervorgehoben werden, denn es ist auffällig und lässt Spielraum für sehr negative Interpretationen. Dass das Verhalten "stets einwandfrei" war reißt es zwar zum Glück wieder heraus, aber diese Formulierung ist dennoch verunglückt.


    Im Schlusssatz bzw. dem letzten Abschnitt sollte man das Glück streichen, dafür dringend "weiterhin" dazuschreiben. Sonst wird unterschwellig transportiert, dass der Mitarbeiter bisher keinen Erfolg hatte - man wünscht es ihm für die Zukunft bei einem anderen Unternehmen. Ganz wichtig: In den Schlusssatz gehört eine Dank-Formel, Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters und der Grund des Ausscheidens! Wenn das fehlt, ruiniert es genauso wie ein fehlendes "weiterhin" das ganze Zeugnis und setzt alle Aussagen final noch in ein negatives Licht.


    Der Schluss(ab)satz hat eine ganz wichtige Funktion, ist er doch sowas wie eine Zusammenfassung und eine Richtungsweisung, wie alles zuvor Geschriebene zu verstehenen ist - freundlicher Blabla ohne Substanz, nett klingende Kritik (kein Bedauern über den Weggang, Auslassungen...), Rauswurf, der zwar nicht erwähnt wird aber ein anderer Grund wird eben auch nicht genannt - oder ehrlich gemeinte Anerkennung für einen sehr guten Mitarbeiter. Wenn der Schlussatz also nicht positiv ist, kennzeichnet das auch die davor getroffenen Aussagen.


    Ein gutes Ende wäre z. B.: "Herr THWS scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, denn wir verlieren mit ihm einen wichtigen Mitarbeiter. Wir danken ihm für die stets guten Leistungen und wünschen ihm für die Zukunft sowohl beruflich als auch privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."


    Insofern: man meint es gut mit dir, man sieht dich als guten Mitarbeiter. Man hat aber keine wirklichen Expertenkenntnisse bei Arbeitszeugnissen. Da das aber bei den meisten kleineren Betrieben nicht vorhanden ist, weiß man solche Aussagen normalerweise so zu verstehen, wie sie gemeint sind, auch wenn das Zeugnis Schwächen hat.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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