ZitatOriginal geschrieben von doedl Der Mitarbeiterin wurde gekündigt, formell betriebsbedingt (kein Bedarf mehr in diesem Arbeitsbereich), inoffiziell aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses (sprich: Mobbing-Opfer).
Kündigungsschutzklage muß die Mitarbeiterin eh einreichen, sonst erhält sie möglicherweise kein Alg. Sofern ein neuer Job sicher ist, ist die Situation natürlich anders.
Und: Ich würde mich als Mobbing- Opfer nicht so einfach kündigen lassen. Da ist finanziell und auch im Arbeitszeugnis einiges machbar. Falls die 14 Tage- Frist nach der Kündigung noch nicht vorbei ist, sofort zum spezialisierten Anwalt! Ein auch vom Arbeitslosenamt ohne Sperre akzeptierter Aufhebungsvertrag "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" bringt evtl. mehr als eine Kündigung.
Die Sache ist einfach zu wichtig für die berufliche Zukunft, als daß die Dame auf Laien hören sollte.