ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Der_Mond
Also Du schreibst hier einen Scheiß.... :mad:
Das einzige Fehlverhalten was ich hier klar erkennen kann ist das drängeln + nötigen. Das ist Widerun eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn einer der beiden Unfallparteien seinen Führerschein freiwillig abgeben sollte dann wohl der Drängler!Scheinbar hat er sich und seine Agressionen ja nicht unter Kontrolle?!
Aber Du hast wahrscheinlich in der Fahrschule auch nicht aufgepaßt oder fällt die jetzt spontan §1 der StVo ein?!
Na ich werd Dir mal auf die Sprünge helfen:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das solltest Du Dir vielleicht mal auf die Stirn schreiben! (Obs was bringt bezweifel ich allerdings)...
der Mond: Komm mal wieder runter!
Bitte lies doch auch Du genau, was in den Paragraphen steht.
Ich markiere das Elementare mal fett:
Zitat(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Zur ständigen Vorsicht gehört auch, daß ich regelmäßig genug in den Rückspiegel schauen muß, die Verkehrssituation überschauen und auch auf den anderen Rücksicht nehmen muß. Das heißt, ich darf ihn durch etwaiges Ausscheren, durch ungerechtfertigtes Fahren auf der linken Spur nach einem Überholvorgang etc. weder behindern noch gefährden. Das Wort "gegenseitig" belegt doch schon, daß es eben doch zwei Seiten sind und nicht eine.
Aber es ist imho nicht genau geklärt, ob sie schon überholt hatte und hätte die Spur wechseln können oder ob sie noch nicht hätte nach rechts wechseln können.
Sagen wir es mal so: kein CL und auch kein Kia paßt zwischen Leitplanke und Auto auf der linken Spur. Also kann sie in dem Moment nicht noch exakt neben dem Überholten gewesen sein. Dann wäre sie sicher auch in den Überholten rein gefahren.
Ob bzw. ob zu lange sie links blieb, konnte ich bisher nirgends lesen. Daher sind dies entscheidende Details, die uns fehlen und wegen derer wir auch nur schwer über den Einzelfall entscheiden können. Offenbar kennt auch das Gericht diese Details nicht oder sie wurden nicht veröffentlicht.
Zitat(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da haben wir wieder die ungeklärte Frage: hätte sie können ohne Probleme die Spur wechseln, ohne den Benzfahrer zu behindern?
Wie auch immer: der Benzfahrer besitzt nicht das Recht, sie zu nötigen, aber das leugnet eigentlich auch kaum einer.
In einer Verkehrssituation, in der 2 Wagen in einen Unfall verwickelt sind, gibt es immer eine Dualität. Selbst wenn der andere vollkommen unschuldig ist.
Daher kann man diese Dualität nicht einfach verleugnen. Die (Mit-)Schuldfrage der Fahrerin ist also auf jeden Fall zu klären