1,5 Jahre Gefängnisstrafe für Autobahnraser

  • Zitat

    Original geschrieben von Handydoctor
    Mercedes will sich nun auch von seinem Testfahrer trennen!Wissen die mehr über den Vorgang ,als das Gericht ?



    Nein. Die können es sich aus Imagegründen aber nicht leisten, einen verurteilten Raser in ihren Reihen zu beschäftigen, das färbt sonst auf die Marke ab. Dabei ist es dann auch vollkommen irrelevant, ob die Verurteilung rechtens war oder nicht, auch eine evtl. vollkommene Rehabilitierung wird da nichts nützen.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    die vertrauen dem gericht.


    ... oder sie beugen sich dem Druck der Öffentlichkeit.
    Auch schon mal daran gedacht.
    Ich habe den Eindruck, Du siehst das etwas einseitig.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • hm, das urteil finde ich - wie gesagt - zu hart. den tathergang glaube ich erstmal dem gericht. es gibt afaik keinerlei andere quellen. alles, was bisher bekannt ist, ist im prozess gesagt worden. daraus haben die richter ihr urteil gezogen. wo gibt es da im moment eine andere seite?

    schönen gruß, faxe318

  • Irgendwie reden wir offenbar aneinander vorbei.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von faxe318
    bei aller diskussion, ob das urteil zu hart ist oder nicht: da sind zwei menschen gestorben. ich weiß nicht, was es da zu verniedlichen gibt.


    Schon, aber ob da nun zwei Menschen gestorben sind oder nicht: Er ist "nur" gerast und hat gedrängelt, also nichts anderes, als hunderte von Menschen (leider) alltäglich auf unseren Straßen machen. Ich will das nicht verharmlosen (wie gesagt, ich kann diese Drängler auch nicht ausstehen), aber im Vergleich zu anderen Straftaten finde ich das Strafmaß trotzdem zu hoch.

  • Ich habe den Fall gut in Erinnerung behalten, weil es bei mir in der Nähe passierte.


    Wenn ich das noch recht in Erinnerung habe, ist doch folgendes passiert.


    Die 6-spurige Autobahn ist für alle Geschwindigkeiten freigegeben und in diesem Streckenabschnitt leicht hügelig (wenn's da ist, wo ich meine).


    Die Frau, sie war Fahranfängerin und hatte ihren Führerschein erst seit ein paar Tagen, ist mit niedriger Geschwindigkeit (ca. 100 - 120 km/h) grundlos auf der linken Spur gefahren.


    Das wurde zumindest von einem Zeugen bestätigt, der mit seinem Passat mit ungefähr 200 km/h auf der mittleren Spur fuhr.


    Der Testfahrer ist an diesem Passatfahrer (ca. 200 km/h), nach seinen Aussagen, mit hoher Geschwindigkeit vorbeigefahren. Also wird der Testfahrer wohl seine 250 - 300 km/h gefahren sein.


    Jetzt kann ich nur spekulieren:


    Rechnen wir mal aus, wieviel Meter pro Sekunde ein Fahrzeug zurücklegt, das 300 km/h fährt. *taschenrechnerhol* Macht ca. 83 Meter in der Sekunde. Die Sekunde ist deshalb wichtig, weil das ungefähr die Reaktionszeit des Menschen ist.


    Die verunglückte Fahrerin selbst legte bei 100 km/h lediglich ca. 28 Meter in der Sekunde zurück. Pro Sekunde holt der Testfahrer also 55 Meter auf. Wenn dieser jetzt davon ausging, daß die grundlos linksfahrende Fahrerin in rechtzeitig bemerken sollte, wird er seine Geschwindigkeit nicht reduziert haben.


    Was dann passierte ist wohl klar. Die Frau schaut in den Rückspiegel, erschrickt sich, will dem Heranschnellenden Platz machen, schafft dies auch noch, verreißt aber aufgrund des Schrecks und ihrer fehlenden Routine das Lenkrad, kommt mangels fehlender Fahrpraxis ins Schleudern und prallt unglücklich gegen einen Baum.


    Wenn man ca. 80 Meter pro Sekunde zurücklegt, bekommt man bei einer hügeligen Autobahn wahrscheinlich noch nicht mal mit, was kurz hinter einem passiert, wenn man nicht sofort wieder in den Rückspiegel schaut. Ich glaube daher sogar, daß er tatsächlich nichts von dem Unfall mitbekommen hat und erst aufgrund der Medienberichte ins Grübeln gekommen ist.


    Meiner Meinung nach ist der Mann freizusprechen. Er ist im rechtlichen Sinne nicht zu schnell gefahren. Es kam vielmehr zu unglücklichen Umständen und deren Verkettung.

  • dann sag mir doch mal, wo ich einseitig bin, bzw wo es eine andere seite gibt (meine ich aus ehrlichem interesse, ich hatte den verdächtigten auch lange verteidigt, neige nun aber dazu, einfach mal auf die justiz zu vertrauen, die müssen den fall ja am besten kennen).

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von perceptron
    Meiner Meinung nach ist der Mann freizusprechen. Er ist im rechtlichen Sinne nicht zu schnell gefahren. Es kam vielmehr zu unglücklichen Umständen und deren Verkettung.


    Wer auf einer unübersichtlichen (hügeligen!) Strecke rund 250 oder mehr fährt, dürfte schon allein deshalb zumindest wegen fährlässiger Gefährtung und Nötigung dran sein (ianal...).
    Ansonsten wäre deine Argumentation wohl erst recht ein Argument für die "130km/h-Limit auf Autobahnen"-Fraktion...

  • Zitat

    "Wie? über 200 in einer 130er Zone? SCHULDIG"


    War es denn eine 130er Zone, oder Richtgeschwindigkeit von 130?!



    Und imho ist es vielleicht auch so gewesen, dass diese leider verstorbene Frau auf der linken Spur sicherlich nicht angemessen gefahren ist, zu langsam Fahren ist auch eine Straftat, und produziert ebenfalls Unfälle.


    PS: Ich bin kein Befürworter von Rasen o.ä. gehe nur sehr neutral an das Thema heran!!



    Ciao OLI!!



    Vergessen:


    Zitat von Mort:

    Zitat

    aber im Vergleich zu anderen Straftaten finde ich das Strafmaß trotzdem zu hoch


    Oder ist es vielleicht so, dass sie "Strafen" für andere Taten zu nidrig sind, und deshalb dieser Fall zu den anderen in keinem Verhältnis steht?!

  • Eine S Klasse wird in der Regel bei 250 abgeriegelt.
    Hügelig ist die A5 dort imho nicht, bin erst letzte Woche dort entlang gefahren.


    faxe318: Wo die 2 Seiten sind?
    Konkret: 1. Seite Benz, 2. Seite junge Frau. Zwei Unfallparteien.
    Wo möglichlerweise (!) der Fehler der Frau liegt, wird praktisch gar nicht beleuchtet. Und das kann es doch nicht sein!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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