1,5 Jahre Gefängnisstrafe für Autobahnraser

  • ich denke auch, dass die teilverantwortung der frau in keinster weise mit der des dränglers vergleichbar ist. sie hat halt reagiert, wie sie reagiert hat, was soll sie da anders machen? nützt doch nix, wenn man nach einer panikreaktion sagt: "da hättest Du aber richtig reagieren müssen." da ist vielleicht eine gewisse fahrlässigkeit dabei, aber das wars dann auch schon.


    der drängler muss sich dagegen bei seiner hohen geschwindigkeit genau darauf einstellen: dass auch langsamere und unerfahrenere leute unterwegs sind (weswegen man ja auch oft zb vom gas geht, wenn man ein auto überholt, dass einem irgendwie unsicher vorkommt oder dass gleich - auch ohne zu blinken) ausscheren könnte. er ist ein hohes betriebsrisiko eingegangen und hätte einfach langsamer und mit mehr abstand fahren können. die frau hatte dagegen ja keine rationale alternative.

    schönen gruß, faxe318

  • Zitat

    Original geschrieben von beyond

    Zappi:


    Ein Tier wiid niemandem von hinten ins Auto laufen, selbst das schnellste Landtier kommt auf der Bahn nicht mehr mit. Angepaßte Geschwindigjeit bedeutet, dass man sein Fahrzeug vor einem Hindernis zum Stillstand bringen kann. Entscheidend ist hier das vor mit einem langsam fahrend Fahrzeug oder sonstiger Behinderung, die vor einem auftaucht hat man zu rechnen, dass man während des Überholvorgangs auf der linken Spur abgeschossen wird, damit mu0 man nicht rechnen, da sich der Hintermann grob fahrlässig verhält.


    Rechne aus, wieviele Meter der Wagen sich in der Sekunde genähert hat, dann kannst Du auch ausrechnen wie lange die Frau Zeit gehabt hat, den Wagen als sich extrem schnell näherndes Objekt auszumachen.


    Ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, mir gings um das Erschrecken und die Folgen.


    Denn man kann davon ausgehen, dass sich die Frau erschrocken hat und das Steuer herumriss. Da ist es imho prinzipiell egal, woher der Schreck kommt. Mir kann keiner erzählen, er habe mit einem Wildunfall gerechnet, nachdem es passiert ist.


    Abgeschossen wurde die Frau nicht, abschießen hat bei mir was mit Berührung zu tun. Sie hat selbst gehandelt, veranlasst durch den Mercedes Fahrer.


    Ich brauch hier nicht zu rechnen, um beurteilen zu können, dass die Fahrerin den heranfahrenden Mercedes normalerweise gesehen haben muss. Ich kenne die Strecke und habe die Kreuze gesehen. Da gibt es sechs Fahrspuren und die Strecke ist gerade.


    Weiß gar nicht, was bei der Frage der Schuld diese andauernden moralischen Einwürfe sollen. Das ist absolut irrelevant.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Warten wir mal ab, ob die Revision zugelassen wird! Es gilt immer noch in dubio pro reo! Und meiner Meinung nach steht das Urteil auf sehr wackeligen Beinen! Würde mich nicht wundern, wenn das von der höchsten Instanz kassiert würde!

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilden
    Warten wir mal ab, ob die Revision zugelassen wird!



    Imho geht es um Berufung, nicht Revision. Oder?

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • meinst Du, die Höhe des Urteils wird kassiert oder dass es einen Freispruch gibt? das wird hier immer ein wenig vermengt. meiner Meinung nach können wir von hier aus nicht beurteilen, auf was für Beinen das Urteil steht. Die Richterin hat ja geurteilt, die Aussagen von vier Zeugen seien eindeutig, wir haben sie nicht gehört. Der Anwalt rechnet jedenfalls weiterhin mit Freispruch, lief gerade über den Ticker.


    Meine persönliche Meinung ist ja, dass der Mann von seinem Anwalt schlecht beraten wurde. Wenn er gesagt hätte: "Ich habe nichts mitbekommen, aber kann nicht völlig ausschließen, dass ich es war. Ein wenig bin ich sicher auch zu schnell gefahren. In jedem Fall tut mir das ganze sehr leid.", wäre er imho mit Sicherheit mit Bewährung davon gekommen. Auch das ist aber nur eine Laien-Meinung mehr.

    schönen gruß, faxe318

  • Zappi
    Es bringt ihmo nix mit den anderen zu diskutieren. Das sind halt die Opfer des Medienrummels die um jeden Preis den Mercedesfahrer im Knast sehen lassen wollen. ;)


    Ich weiß ja wie du es meinst, aber Schwarz-Weiß seher gibt es überall - leider auch hier. Die ganze Sache ein wenig differenzierter zu sehen würde helfen. Wie schon x mal jetzt hier erwähnt. Zu dieser Situation gehören imho zwei Parteien !

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Also ich weiß nicht ob hier einige Leute drängeln verharmlosen oder bzw. normalisieren?! Die Frau und das Kind werden nie weider einen Kontakt zur Außenwelt haben!!


    Sicher. Aber es war ein Unfall und grobe Fahrlässigkeit (oder anders ausgedrückt: Dummheit), kein Mord oder Totschlag!


    Zitat

    Also gehts noch?! Ich empfinde die Strafe als viel zu gering, der dürfte nie wieder ans Steuer!


    Darüber ließe sich imho schon eher reden. Aber Führerscheinentzug ist was anderes als Freiheitsentzug.


    Zitat

    Warum Vorhersehbarkeit?! Wenn man so einen Blödsinn erst garnicht macht passiert auch nix...


    Das ist sicher richtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Weiß gar nicht, was bei der Frage der Schuld diese andauernden moralischen Einwürfe sollen. Das ist absolut irrelevant.


    Z.


    In der öff. Diskussion eben nicht.
    Wie ich oben schon sagte: versuchst Du, die Dinge etwas von anderen Gesichtspunkten zu sehen, begibst Du Dich moralisch hinter's Steuer des Mercedes. Leider versuchen einem das manche so hinzubiegen.


    Zitat

    ich denke auch, dass die teilverantwortung der frau in keinster weise mit der des dränglers vergleichbar ist. sie hat halt reagiert, wie sie reagiert hat, was soll sie da anders machen? nützt doch nix, wenn man nach einer panikreaktion sagt: "da hättest Du aber richtig reagieren müssen." da ist vielleicht eine gewisse fahrlässigkeit dabei, aber das wars dann auch schon.


    Gut, mittlerweile also siehst Du doch eine Teilverantwortung der Frau.
    Ein "sie hat halt, wie sie hat" ist doch rechtlich und moralisch blanker Unsinn. Das ist eben nicht irrelevant. Sicher ist eine Panikreaktion aus menschlicher Sicht meist ziemlich unkontrollierbar. Aber dennoch ist der Mensch dafür durchaus auch verantwortlich, wenn auch meist strafrechtlich abgemildert.
    a) für die Folgen der Reaktion (Das ist der Vergleich mit dem Wildunfall, bei dem man in en Gegenverkher rast) und b) für die Panikreaktion selbst.
    Die Verantwortung, für das, was mit ihrem Auto passiert, hat sie, denn sie saß hinter dem Lenker. Sie hat die Kontrolle darüber verloren, nicht der Benz.
    Der Benz hat sie nötigenderweise und damit illegalerweise offenbar in eine Bedrängnis gebracht, in der sie nicht richtig zu reagieren wußte. Aber falsch reagiert hat sie!
    Was das Sehen eines solchen Wagens im Rückspiegel angeht:


    es ist nicht unmöglich, den Wagen zu sehen, gerade auf dieser Strecke. Es ist mir selbst schon oft genug passiert, daß ich links 170 fuhr und überholte, mal x Sekunden nicht in den Rückspiegel schaute und plötzlich hinter mir ein Wagen mit Lichthupe, Blinker links und wild gestikulierendem Fahrer 5m hinter mir im Heck saß. Das geht ruckzuck. 5 Sekunden nicht geguckt, der andere fährt 230 und schon ist er wie aus dem Nichts da. Daß ich ihn nicht gesehen habe, ist aber dann meine Schuld, nicht seine. Seine Schuld ist, daß er zu dicht auffährt und drängelt, in gewisser Weise eben nötigt.
    Gut, wir wissen nicht: hat sie ihn gar nicht gesehen und sofort das Lenkrad verrissen oder hat sie ihn gesehen, ist eine Weile vor ihm hergefahren und wollte rüber und erst als der Benz auf dem Grünstreifen war, reagierte sie panisch und falsch. So genau weiß das wohl keiner, wie ich den bekannten Zeugenaussagen entnehme.


    Es gibt doch hier 3 wesentliche Fragen:


    a) war es überhaupt der Angeklagte?
    b) hat er den Unfall in alleiniger Schuld verursacht?
    c) ist das Strafmaß gerechtfertigt?


    Ich denke mittlerweile, unabhängig von Fragen a) und b) ist c) zu bejahen.


    Aber daß es tatsächlich a) ist, dafür gibt es in meinen Augen nicht genügend Beweise, nur vielerlei Anhaltspunkte dafür, die das Gericht als ausreichend einschätzt.
    Frage b) finde ich am interessantesten und bin der Meinung, daß hier aus dem gesellschaftlichen Schutz der toten Mutter und ihrem toten Kind heraus aus Gründen der Pietät nicht darüber diskutiert wird und werden darf.
    Bei anderen Fällen, in denen Menschen starben, darf allerdings schon über die Verantwortung/ Schuld/ Rolle der Toten gesprochen werden.


    Es ist grausam, wenn 2 Menschen wegen so einer völlig unnötigen Aktion ihr Leben verlieren. Keine Autofahrt, kein Autofahrer ist so wichtig, daß er das Recht besitzt, Leben leichtfertig auf's Spiel zu setzen. Tut er das und es geht tödlich aus, muß in meinen Augen eine harte Strafe ausgesetzt werden. Daher finde ich das Strafmaß an sich okay, wenn es der Richtige ist.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    es ist nicht unmöglich, den Wagen zu sehen, gerade auf dieser Strecke. Es ist mir selbst schon oft genug passiert, daß ich links 170 fuhr und überholte, mal x Sekunden nicht in den Rückspiegel schaute und plötzlich hinter mir ein Wagen mit Lichthupe, Blinker links und wild gestikulierendem Fahrer 5m hinter mir im Heck saß. Das geht ruckzuck. 5 Sekunden nicht geguckt, der andere fährt 230 und schon ist er wie aus dem Nichts da. Daß ich ihn nicht gesehen habe, ist aber dann meine Schuld, nicht seine. Seine Schuld ist, daß er zu dicht auffährt und drängelt, in gewisser Weise eben nötigt.


    Moin
    bislang habe ich mich rausgehalten, aber hieran läßt sich schön demonstrieren, wo, abgesehen von den Dingen ob er wirklich da war etc (was wir hier nie rausfinden werden), das Grundproblem zwischen den hier diskutierenden Parteien zu liegen scheint:
    Ich sehe da nämlich nicht die Schuld bei mir. Wenn ich regelmäßig bei 170 in den Rückspiegel schaue, dann ist es das Problem des 230 Fahrenden, wenn ich ihn nicht sofort sehe...er fährt schlicht und ergreifend zu schnell für den Durchschnittsfahrer (170 finde ich persönlich schon sehr schnell). Das zeigt doch, dass solche Geschwindigkeiten, selbst bei zügigem und korrekten Fahren des Vordermannes zu schwer zu kontrollierenden Situationen führen.


    Grüße
    Der Dingens, der die Strafe, so sich denn nachweisen ließ, dass der Fahrer derjenige welche war, für angemessen hält und auch für Entzug der Fahrerlaubnis für eines sehr lange Zeit ist. Wer drängelt und halb auf dem Grünstreifen mit hoher Geschwindigkeit überholt, hatt IMHO seine Tauglichkeit für die Straße in Frage gestellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen


    Frage b) finde ich am interessantesten und bin der Meinung, daß hier aus dem gesellschaftlichen Schutz der toten Mutter und ihrem toten Kind heraus aus Gründen der Pietät nicht darüber diskutiert wird und werden darf.
    Bei anderen Fällen, in denen Menschen starben, darf allerdings schon über die Verantwortung/ Schuld/ Rolle der Toten gesprochen werden.


    Es ist grausam, wenn 2 Menschen wegen so einer völlig unnötigen Aktion ihr Leben verlieren. Keine Autofahrt, kein Autofahrer ist so wichtig, daß er das Recht besitzt, Leben leichtfertig auf's Spiel zu setzen. Tut er das und es geht tödlich aus, muß in meinen Augen eine harte Strafe ausgesetzt werden. Daher finde ich das Strafmaß an sich okay, wenn es der Richtige ist.


    Namd!


    Wieso ist das pietätslos? Wenn, ich sage das jetzt mal überspitzt, der Mercedes-Fahrer das gar nicht war, soll er also lieber unschuldig in den Bau gehen, bevor man das Handeln ALLER beteiligter Diskutieren darf?
    Sorry, aber kann ich nicht nachvollziehen.


    Da geb ich Dir recht, es ist wirklich ein grausamer und tragischer Unfall gewesen, keine Frage. Allerdings sehe ich mehr Schuld im Handeln der Frau als in dem des jetzt verurteilten.
    Wie hier schon geschrieben wurde, er hat (davon ausgegangen, er war es...) sicherlich eine nicht unerhebliche Mitschuld an der Sache, aber wenn ich mir so unsicher am Steuer bin, daß ich so erschrecke, dass ich bei der anschliessenden Reaktion das Auto so verreisse, das es von der Straße fliegt, dann, sorry nochmals, aber dann gehöre ich nicht auf die Straße!


    Waere IMHO das gleiche, wenn ein, sagen wir mal 18 jähriger, typischer "Discoraser", der mit 120 eine Kurve nimmt, und dann von der Strasse fliegt weil ihm einer mit Fernlicht entgegenkommt und blendet.
    In dem Fall fällt auch keiner über den vielleicht 70 jährigen entgegenkommenden her, der vielleicht ein wenig zu spät reagiert hat, und deshalb das Fernlicht nicht schnellgenug zugemacht hat.


    Ich finde die Strafe deutlichst überzogen. Sollte es ihm zweifelsfrei nachgewiesen werden können, halte ich einen Führerscheinentzug, oder ähnliches wegen des dichten Auffahrens und/oder Nötigung für angemessen, aber eine 18 monatige Haftsrafe... IMHO ist das ein Politikum.
    Das Volk verlangt die Strafe, gerechtfertigt oder nicht, also erhält das Volk was es verlangt !


    Charlie

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    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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