Miet-Nebenkostenabrechnung - Treppenhausreinigung

  • Moinmoin,


    ich erhielt heute meine Nebenkostenabrechnung. Der Posten der Treppenhausreinigung fiel mir gleich ins Auge..400 € !!! soll ich anteilig für die Treppenhausreinigung bezahlen.


    Ich wohne in einer alten, zu 12 Parteien umgebauten Villa, eine kleine 60 m² Wohnung unterm Dach.


    Das Anwesen ist schon recht feudal, es gibt zwei Treppenhäuser:
    das eine für die fetten Wohungen im Erdgeschoß und der ersten Etage (hat ca 100 m², mit feister Eingangshalle und Kamin.... und dann halt das Treppenhaus, welchen zu den Wohnungen unterm Dach führt (ehem. Lieferanten und Dienstmädcheneingang).
    Unterm Dach sind fünf Wohnungen. Und eben dieses kleine Treppenhaus nutze ich halt.


    UND DAFÜR 400 € latzen, damit hier einmal pro Woche gesaugt wird.
    Find ich schon nen Hammer. Ich werd morgen erstmal den Vermieter anrufen.


    Gibts ähnliche Erfahrungen, in Häusern dieser Größenordnung, ob nun Villa oder was auch immer, saugen ist saugen.
    Ist doch nicht normal oder? :mad: :mad: :mad:

  • So viel ich weis, bezahlst du bei einem 12 Parteien Haus nur den 12ten teil und bei 400 Euro wären das ja 4800 Euro pro Jahr, entweder dein Treppenhaus ist aus Gold, das man immer Polieren muß oder dein Vermieter hat sich verrechnet oder er haut diech übers Ohr

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten :)
    Wir leben zwar mächtig über unsere Verhältnisse, aber noch lange nicht
    standesgemäß...

  • Ich glaub eher , der Sack will mich übers Ohr hauen. Das ist der 12. Teil. Und das ist nen ganz normales Treppenhaus.


    Die Gartenpflege schlägt hier auch mit 250 Ocken zu Buche.


    Ist nen großer Parkplatz, wo halt die Autos von 12 Parteien hinpassen, und nen bischen Rasenfläche und Gebüsch hinterm Haus für die Allgemeinheit, die keinen eigenen Garten haben, eben diese 5 Parteien aus dem Dachgeschoß, und noch 4 aus der ersten.


    Und ich hab den einzigen Parkplatz, wo in dem Baum immer so eine sch*** Taube rumsitzt und nix besseres zu tun hat über Nacht die Karre so dermaßen zuzukacken, daß ich Mühe hab, noch rausgucken zu können. Jeden 2. Tag in die Waschstraße. Das sollte ich wohl mal gegenrechnen.


    DAS GIBT ERSMA MECKER

  • Zum Vergleich:
    Habe mal in einem Gebäude mit 10 Parteien gewohnt.
    Treppenhaus war nicht feudal, sondern PVC und Holz.
    Es gab keine 2 Treppenhäuser, sondern nur 1.
    Die Wohnung lag abseits auf dem Land (also noch nicht mal im Dorf).


    Treppenhausreinigung: 13 EUR / Monat = 156 EUR / Jahr.


    Wenn ich Deine Angaben lese, halte ich auch noch max. 25 EUR / Monat = 300 EUR / Jahr für angemessen, 400 EUR / Jahr (30 EUR / Monat) aber für überzogen.


    Gruß! Kromi

    Wer oder was ist eigentlich Nachbars Lumpi und warum ist er so spitz?

  • Normalerweise muss der Vermieter doch die Gesamtkosten für die Reinigung aufschreiben und den Schlüssel, nachdem er das umgelegt hat, z.B. Quadratmeter.


    Was steht denn unter diesen beiden Positionen in der Nebenkostenabrechnung?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • In der Nebenkostenabrechnung muß der Vermieter sämtliche Gesamtkosten, die im Laufe des Jahres angefallen sind, aufstellen, damit der Mieter nachvollziehen kann, wieviel Kosten für die jeweilige Position angefallen sind.


    Auch muß der Vermieter darlegen, welchen Verteilungsschlüssel er anwendet. Denn es gibt zwei Verteilungsschlüssel: Den Flächenschlüssel und den Verbrauchsschlüssel.


    Wurde zwischen den Parteien kein konkreter Verteilungsschlüssel vereinbart, gilt der Flächenschlüssel, d. h. die Betriebskosten sind über den Abrechnungsmaßstab nach dem Anteil der Wohnungsfläche umzulegen.


    Der Verbrauchsschlüssel ist ein Verteilungsschlüssel, der den unterschiedlichen Verbrauch und die unterschiedliche Verursachung der Betriebskostenrechnung trägt. Darunter fällt auch der sog. Personenmaßstab.


    Danach ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten, die von einem erfaßten Verbrauch oder einer erfaßten Verursachung durch den Mieter abhängen, nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch und der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt, wie z. B. nach Anzahl der Personen, welche die Mietwohnung bewohnen.


    Mehr dazu unter on-recht.de

  • Zitat

    Original geschrieben von tobins
    [...]Und ich hab den einzigen Parkplatz, wo in dem Baum immer so eine sch*** Taube rumsitzt und nix besseres zu tun hat über Nacht die Karre so dermaßen zuzukacken, daß ich Mühe hab, noch rausgucken zu können. [...]



    Mit der Taube wirst Du doch fertig?! Da gibt es wirksame Mittel.... ;)

  • Um ehrlich zu sein, für mich hört sich das nach einem ganz normalen Betrag an!


    Nehmen wir einmal an, die Putzfrau kommt wöchentlich und braucht für die 2 Treppenhäuser zusammen 2,5 Std.


    Mit SV-Versicherung RV, LST, dem Gewinn der Fa. usw kostet eine Putzfrau wahrscheinlich um die 40€/Std.


    40€ * 10Std (Monat) * 12 Monate = 4800,00


    Nehmen wir an, alle Wohnungen sind gleichgroß und als Verteilungsschlüssel gilt QM:


    4.800 / 12 = 400€


    Das das jetzt genau auf den Pf. deine 400€ ergibt war wirklich Zufall, ich wollte halt nur zeigen, das es schon hinkommt. Zur Sicherheit kannst du ja einne Termin mit der Hausverwaltung zur Belegeinnahme vereinbaren.


    Achja, wer meint, eine Putzfrau würde keine 40€/St.d kosten kann mir gerne eine PM mit dementsprechenden Kontakten schicken....


    Gr.
    Kai


    P.S.: Die Gartenpflege scheint mir allerdings ein bisschen überhöht; bei den Abrechnungen darauf achten, das von den BK nurdie laufenden Kosten umgelegt werden können, d.h. keine Neupflanzung o.ä.
    Im Gartenbereich also eigentlich nur Rasenmähen, Unkrautjähten, bewässern (+ Bewässerungskosten), Büsche schneiden....



    Gr.
    Kai

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