Nachbarin schlägt mit Hacke nach unserer Katze

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    Na ja, fast. Den von mir zitierten § 17 TierSchG gelesen? Ein mehrmaliges Schlagen mit einer Hacke wäre im Fall einer Verletzung der Katze nicht nur Sachbeschädigung, und damit zivilrechtlich verfolgbar sondern eben auch eine Straftat, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.


    Sachbeschädigung zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich, falls diese zur Anzeige kommt.... Das die Misshandlung einer Katze (oder eines anderen Haustieres) nur als Sachbeschädigung zählt ist schon ansich ein starkes Stück, aber das steht hier ja (leider) nicht zur Diskussion...


    Ich persönlich bin auch kein großer Katzen-Liebhaber, aber das was diese Frau dort veranstaltet ist entgegen jeglicher Würde, meiner Meinung nach... man sollte zuerst einmal ein ernstes Gespräch mit den Nachbarn führen und zusammen mit ihrem Ehemann versuchen zu ergründen wieso sich diese Frau so abweisend verhält.... ohne Zweifel hat diese Person meiner Meinung nach irgendein Problem mit Tieren, insbesondere Katzen... In dem Gespräch sollte man versuchen der Frau klar zu mache, dass die Kleine nichts Böses will, sondern nur neugierig durch die Welt streift und dabei keinen Schaden anrichtet....


    Hat dies alles keine Sinn, wären weitere rechtliche Schritte angebracht! Evtl. wäre es sogar hilfreich die Dame dabei zu fotografieren, wie sie die Katze schlägt, damit man im Fall des Falles einen Beweis vorlegen kann...


    Greetz


    Laika (die sich mit dem Thema auch schon auseinander setzen musste...)

  • Nachdem ja schon fast alles gesagt wurde, kann ich nur noch ein paar Kleinigkeiten ergänzen.


    Zuerst meine Hochachtung vor der ruhigen besonnenen Reaktion.
    Wenn jemand nach meiner Katze schlagen würde, wäre das die einzige Methode, meine Selbstbeherrschung zu überwinden.



    Zu dem Problem:


    Sollte der Katze eine Verletzung beigebracht werden, sind auch Tierarztkosten vom Schädiger zu tragen, die den materiellen Wert de Katze deutlich übersteigen.


    Wenn die Frau nicht in der Lage ist, normale Kommunikation ohne Zuhilfenahme von Gartengeräten zu betreiben, sollte man vielleicht versuchen mit ihrem Wärter Lebensgefährten zu sprechen. Vielleicht kann er im Hinblick auf eine gute Nachbarschaft Einfluß auf sie nehmen.


    Wenn die Katze wirklich nur durch den Garten läuft kann ich mir keine notwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung vorstellen, die wirklich rechtfertigen würde, dass die Katze verletzt wird.


    BTW: Ein Bekannter von mir ist Richter an einem OLG und lässt seine Katze auch frei rumlaufen. Der wüsste sicher, wenn er es nicht dürfte :D .


    Abschließend muß ich allerdings auch eine kleine Warnung loswerden:
    Vor etwa einem halben Jahr ist meine Katze nicht mehr nach Hause gekommen. Sie lag tot im Graben und ich weiß bis heute nicht, was passiert ist, habe aber den Verdacht, dass da jemand nachgeholfen hat. :(
    Es gibt Menschen, die vor nichts urückschrecken, wenn es um ihr "Recht" geht, auch wenn dieses Recht nicht besteht.


    Gruß
    Chris

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  • So sehr es meiner Persönlichkeit auf widerstrebt, in diesem Fall würde ich einen Rückzieher machen (in dem Sinne, daß ich versuchen würde, den Garten "ausbruchssicher" zu machen), und zwar aus folgendem Grund:


    Wenn die gute Dame (neben einem für mich recht deutlich erkennbaren Sprung in der Schüssel) einen gesunden Hass auf Katzen hat, werden sämtliche Gespräche, Gerichtsurteile, und was sonst noch so möglich ist, nicht das Geringste nützen. Du wirst immer Angst haben müssen, daß die Katze irgendwann mal nicht mehr zurückkommt, wenn sie unterwegs war - und hier dann etwas nachzuweisen (wenn die Dame dafür verantwortlich ist) dürfte nicht nur sehr schwer sein, es würde Dir die Katze auch nicht zurück bringen.


    Das würde zwar in dem Fall bedeuten, daß man sich einem Unrecht beugt (und Du darfst mir glauben, ich hasse es, so etwas zu tun), aber aus Rücksicht auf das Leben Deiner Katze hielte ich das für die beste Alternative. Juristisch und moralisch gesehen bist Du zwar absolut im Recht, aber das wird Deine Katze vermutlich dennoch kaum beschützen können. :(

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von laika
    Sachbeschädigung zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich, falls diese zur Anzeige kommt....


    Du hast vollkommen Recht. Über das Abtippen des § 17 TierSchG habe ich glatt den § 303 StGB vergessen. Da dieser jedoch nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, das allgemeinere Delikt im Verhältnis zu § 17 TierSchG ist und den geringeren Strafrahmen hat (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe) bleibt es im Ergebnis wohl bei § 17 TierSchG. ;)

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • So brutal das auch in diesem Kontext klingt:


    Ist zwar schön und gut, dass es solche §§ gibt, aber nützen tun die einem dann letztendlich eh nicht.


    Die gute Frau scheint zwar nen gewaltigen Socklenschuss zu haben, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie der Katze wirklich was vor Deinen Augen antun würde sondern eher wenn keiner hinsieht.


    Wenn es dann zu schlimmsten kommt ist das Interesse der Polizei und Behörde einen derartigen Vorfall zu verfolgen = 0, da läuft das unter Bagatelle auch wenn es dem Katzenbesitzer das Herz bricht.


    Daher hat Christian schon recht:
    Am besten zusehen, dass die Katze nicht mehr in den Garten der Hack-Dame gelangen kann


    Gruß
    CH

  • Hallo zusammen,


    Danke für die bisherigen, vielfältigen Antworten! :)



    Einige kennen ja unser Grundstück, ein ReihenEndHaus mit Vorgarten und relativ großem Garten daneben und hinten. Leider wirds unmöglich sein den Garten so einzuzuäunen und katzensicher zu machen, dass keine Katze mehr entwischt. Es gibt überall Möglichkeiten, wo sie draufspringen und entwischen kann oder wo man einfach keinen Schutz anbringen kann.
    Diese Möglichkeit fällt also leider raus ...


    Mein Vater (66) möchte auch nicht unbedingt mit denen reden, da er sagt, dass auch der Mann ein absoluter Rechthaber ist und nicht von seiner Meinung, die ja immer richtig ist :rolleyes:, abzubringen ist.


    Aber irgendwas machen, möchte ich schon und nicht einfach so rumsitzen und warten, dass vielleicht etwas passiert ... möchte ich nicht!



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von Jeeves
    Du hast vollkommen Recht. Über das Abtippen des § 17 TierSchG habe ich glatt den § 303 StGB vergessen. Da dieser jedoch nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird, das allgemeinere Delikt im Verhältnis zu § 17 TierSchG ist und den geringeren Strafrahmen hat (bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe) bleibt es im Ergebnis wohl bei § 17 TierSchG. ;)


    Da in § 303 StGB allerdings auch eine Versuchsstrafbarkeit angeordnet ist, greift er im Gegensatz zu § 17 TierschutzG schon jetzt (und nicht erst, wenn die Katze verletzt oder tot ist).

  • Das ist richtig, allerdings wären dann Beweisfotos sicher sehr hilfreich. Aber die Gefahr das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einfach einstellt existiert schon auch.

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Da in § 303 StGB allerdings auch eine Versuchsstrafbarkeit angeordnet ist, greift er im Gegensatz zu § 17 TierschutzG schon jetzt (und nicht erst, wenn die Katze verletzt oder tot ist).


    Und auch du hast Recht. Man, man, man... :rolleyes:

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • Chris: ich geh da gern mal rüber und statte denen einen besuch ab.... ich bring sogar meine eigene hacke mit.

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

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