ZitatOriginal geschrieben von Jeeves
Na ja, fast. Den von mir zitierten § 17 TierSchG gelesen? Ein mehrmaliges Schlagen mit einer Hacke wäre im Fall einer Verletzung der Katze nicht nur Sachbeschädigung, und damit zivilrechtlich verfolgbar sondern eben auch eine Straftat, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Sachbeschädigung zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich, falls diese zur Anzeige kommt.... Das die Misshandlung einer Katze (oder eines anderen Haustieres) nur als Sachbeschädigung zählt ist schon ansich ein starkes Stück, aber das steht hier ja (leider) nicht zur Diskussion...
Ich persönlich bin auch kein großer Katzen-Liebhaber, aber das was diese Frau dort veranstaltet ist entgegen jeglicher Würde, meiner Meinung nach... man sollte zuerst einmal ein ernstes Gespräch mit den Nachbarn führen und zusammen mit ihrem Ehemann versuchen zu ergründen wieso sich diese Frau so abweisend verhält.... ohne Zweifel hat diese Person meiner Meinung nach irgendein Problem mit Tieren, insbesondere Katzen... In dem Gespräch sollte man versuchen der Frau klar zu mache, dass die Kleine nichts Böses will, sondern nur neugierig durch die Welt streift und dabei keinen Schaden anrichtet....
Hat dies alles keine Sinn, wären weitere rechtliche Schritte angebracht! Evtl. wäre es sogar hilfreich die Dame dabei zu fotografieren, wie sie die Katze schlägt, damit man im Fall des Falles einen Beweis vorlegen kann...
Greetz
Laika (die sich mit dem Thema auch schon auseinander setzen musste...)