Schließe mal aus einem Urteil, das daneben ging, nicht auf komplette Unmöglichkeit.
Nur ein kurzes Zitat aus Deinem Urteil:
"Ein wichtiger Grund zur Auflösung der Mobilfunktelefonverträge war nicht gegeben. Die Voraussetzungen lagen nicht vor. Ein wichtiger Grund ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn das weitere Festhalten an dem Vertrag für den kündigenden Vertragspartner unzumutbar ist. "
Das allein zeigt doch schon auf, dass es möglich ist. Aber nur in eng begrenztem Rahmen. In der ersten Woche gleich anzufechten, ist auf jeden Fall zu versuchen. Hier sind die Chancen noch relativ gut, über Anfechtung herauszukommen.