Lohnt es sich, Handys ohne Rechnung zu einem super Preis zu kaufen?

  • Zitat

    Original geschrieben von FredAnna
    Ohne Rechnung hast Du keinen Beweis für einen Kauf und wenn dann in zwei Wochen das Teil nicht mehr funktioniert, weil es in der Tat vom Laster gefallen ist, was machst Du dann?

    Dann kann im Prinzip immer noch froh sein, dass ich dennoch nicht verluste gemacht habe, weil ich die Handys auch anderen weiterverkauft habe (auf das selbe Risiko wie ich die Geräte gekauft habe) und dadurch auch Gewinn gemacht habe.


    Aber das ist schon ne Recht unmoralische Aktion wenn die Geräte wirklich geklaut sein sollten. Mein Vater meint halt, er zahlt lieber 200EUR mehr und hat Rechnung und Garantie aber ich bin halt noch ein armer Schüler und da kommts auf jeden cent an *g*


    Will aber auch irgendwie nicht so recht Geräte von dem kaufen. Ist schon ziemlich riskant: Und wenn es rauskommen würde, dass die Geräte tatsächlich gestohlen sind HÄTTE ich nen riesen Ärger am Hals -egal ob ich mitschuldig wäre oder nur der Verkäufer...

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Wenn Dir bestätigt wird, dass die Geräte an Dich verkauft worden sind und garantiert wird, dass sie nicht gestohlen sind, kann es Dir höchstens passieren, dass das Gerät beschlagnahmt wird, falls es gestohlen ist. Strafbar machst Du Dich meines Erachtens nicht. [...]


    Der Knackpunkt ist doch, dass bei solchen Preisen und dem gesamten Hintergrund eigentlich fast nur noch in Frage kommt, dass der besagte Nokia-Mitarbeiter die Geräte bei seinem Arbeitgeben mitgehen lässt, und das nicht gerade in kleinen Mengen.
    Und wer dann zugreift, könnte IMHO (bin kein Jurist) durchaus in den Bereich des § 259 BGB rutschen:

    Zitat


    § 259
    Hehlerei
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.

  • Schon gut. Solange ich nicht mehr Auskunft vom Verkäufer bekomme wo er die Geräte wie herkriegt, lasse ich nachdem ich das hier gelesen habe lieber die Finger davon:

    Zitat

    § 259
    Hehlerei
    (1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.


    (3) Der Versuch ist strafbar.


    Gilt das eigentlich auch genauso für mich?
    Schließlich bin ich ja noch garnicht 18...

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Lieber nicht!


    Irgendeine "fadenscheinige" Erklärung des Verkäufers, die Geräte seien nicht gestohlen, nützt einem als Käufer gar nichts, wenn offensichtlich ist, daß die Geräte nicht "sauber" sein können (extrem günstiger Preis, keine Rechnung etc.).


    Ich wäre da sehr vorsichtig...



    Wenn man 1 Gerät für den Privatgebrauch kauft wird wohl außer einer Beschlagnahme des Gerätes strafrechtlich nicht viel passieren. Aber bei 25 oder 30 Geräten, die man dann noch irgendwo (z.B. Ebay) weiterverkauft? ... Ich würde es lieber sein lassen!



    MfG,
    Praemienhai

  • Zitat

    Original geschrieben von snoop
    [


    Gilt das eigentlich auch genauso für mich?
    Schließlich bin ich ja noch garnicht 18...



    Ab 14 bist du strafmündig nach dem Jugendstrafrecht. Wenn auch mit geringeren Strafen als nach dem Erwachsenenstrafrecht. Das StGB gilt also auch für Dich und alle anderen "Minderjährigen".

  • Hmm... Mein Nachbar ist noch 13 *g* :D *überleg*


    Ne ich glaub ich lass meine Finger davon.

    Mitglied #36 (..) 5110, 6110, 6210, 7110, 8310, 7650, 9300i, 6600, 6280, 6300, N73, N82,  iPhone 3Gs,  iPhone 4,  iPhone 5

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten

    Der Knackpunkt ist doch, dass bei solchen Preisen und dem gesamten Hintergrund eigentlich fast nur noch in Frage kommt, dass der besagte Nokia-Mitarbeiter die Geräte bei seinem Arbeitgeben mitgehen lässt, und das nicht gerade in kleinen Mengen.
    Und wer dann zugreift, könnte IMHO (bin kein Jurist) durchaus in den Bereich des § 259 BGB rutschen:



    Das merkt man, sonst hättest du nämlich statt BGB eher StGB hinter den Paragraphen geschrieben:D



    Allerdings macht das die Aussage insgesamt nicht schlechter. Ich bin fest davon überzeugt, dass da irgendetwas krumm gelaufen ist. Und wenn der Verkäufer bei Nokia arbeitet, Geräte in hohen Stückzahlen verkauft und nicht erklären kann, wie er zu den Geräten kommt, muß man kein Genie sein, um festzustellen, dass da etwas nicht ganz sauber ist.
    Und genau das würde dir im Zweifel auch der Staatsanwalt erzählen. Zum Hehler wird man schneller, als man glaubt. Die Aussage von dem Verkäufer hilft dir m.E. wenig, wenn es so offensichtlich ist, dass etwas nicht stimmt.


    Noch ein Beispiel:


    Warum sollte der Verkäufer so dämlich sein und die legalen Geräte selbst ohne jeden Herkunftsnachweis erwerben, wenn er danach keine Garantie auf große Stückzahlen hat?
    Stell dir mal vor, er hätte dann genau die Palette mit dem kaputten Bluetooth.
    Und ganz nebenbei würde ich sagen, dass je größer die abgenommene Menge ist, desto größer ist auch die Chance, als Hehler verdächtigt zu werden. 30 Geräte ohne Herkunftsnachweis sind immer verdächtig.


    Besser Finger weg!


    Der Paragraph gilt natürlich auch für Leute zwischen 14 und 18. Lediglich die Rechtsfolge, sprich Strafe ist eine andere, die aber sicherlich auch sehr unangenehm ausfällt, zumal ja auch die Handys eingezogen werden und damit dein Geld weg ist.



    Gruß
    DaFunk

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  • Und es geht dabei nicht nur zwangsläufig um Hehlerei.


    Auch wenn Du weißt das da was nicht ganz korrekt laufen kann
    (im Gesetz heißt es dann immer so schön: Wenn er den Umstand kannte oder hätte kennen müssen) bist Du dran bzw. hast keine Ansprüche gegen den Vk.


    Und wenn Du dann auch noch gestohlene oder was weiß ich Geräte weiterverkauft hast (mal abgesehen davon das Minderjährige nur bedingt kaufen und verkaufen können) und davon wusstest AUA dann hast Du nicht nur nen materiellen Schaden sondern auch ein echtes strafrechtliches Problem.


    Und auch wenn Du Schüler bist:


    Ich würde keine Vorbestrafung in Kauf nehmen nur um Geld zu sparen.


    Also wenn die Angelegenheit nicht 110% sauber ist lass bloß die Finger davon


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten

    Der Knackpunkt ist doch, dass bei solchen Preisen und dem gesamten Hintergrund eigentlich fast nur noch in Frage kommt, dass der besagte Nokia-Mitarbeiter die Geräte bei seinem Arbeitgeben mitgehen lässt, und das nicht gerade in kleinen Mengen.
    Und wer dann zugreift, könnte IMHO (bin kein Jurist) durchaus in den Bereich des § 259 BGB rutschen:


    § 259 StGB ;)


    EDIT: da ist mir wohl jemand zuvorgekommen...


    Bin aber auch kein Jurist. Ich gehe aber mal davon aus, dass man, wenn man die Sachen ohne das Wissen, dass es sich um Diebesgut gehandelt hat, auch nicht als Hehler bestraft werden kann, wenn man nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn aber jemand 20 oder 30 Handies kauft, und ihm ein Zettel als Nachweis ausreicht, auf dem steht, dass die Geräte rechtmässig erworben wurden, dann ist das IMHO nicht ausreichend, um eine Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz auszuschließen. Wenn man ein einzelnes Gerät bei dem Mann kauft und auch nicht davon weiß, dass er diese zu Dutzenden ohne Rechnung verkauft, dann dürfte das anders aussehen...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von snoop
    Hmm... Mein Nachbar ist noch 13 *g* :D *überleg*


    Ne ich glaub ich lass meine Finger davon.


    Auch davon kann man nur abraten...


    Wann immer Du etwas tust von dem Du weißt das es nicht ok ist bzw. wie in diesem Fall Anstiftung Strafunmündiger zu "Hehlerei" bist Du auch wieder mit dran.


    CH

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