Nun hab ich es gestern endlich geschafft und mein Moped aus dem Winterschlaf erweckt. Und was musste ich feststellen? Die HU ist seit März abgelaufen (so ein Mist). Was für Folgen kann es haben wenn ich mit abgelaufener HU noch weiter fahre? (Um Mißverständnisse zu vermeiden, ich hab es heute morgen stehen lassen und bin mit dem Auto gefahren)
Abgelaufen HU
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Was soll groß passieren? Du kriegst bei Bedarf Mecker von der Rennleitung und eine Ansichtsskarte und mußt die HU schnellstens nachholen. Bei Zuwiderhandlung kanns bis zu Zwangsabmeldung und ordentlichen Ordnungsgeld kommen. Das Prüfsiegel wird natürlich zurückdatiert.
Anders siehts aus bei einem Saisonkennzeichen: Da darf eine außerhalb der Saison abgelauenen HU im ersten Monat in der Saison nachgeholt werden. Folgen: keine! Achtung: Die Rennleitung weiß das nicht immer, das Landratsamt schon!
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Re: Abgelaufen HU
ZitatOriginal geschrieben von King
...Was für Folgen kann es haben wenn ich mit abgelaufener HU noch weiter fahre?Sofern es verkehrssicher ist ...
Bis heute keine. (2 Monate Überziehung ist gestattet)
Ab morgen (2 bis 4 Monate Überziehung) ein Bußgeld von 15 €, meist mit einer Frist die HU bei der Polizei nachzuweisen. Wenn nicht, weitere 15 €.
4-8 Monate Überziehung 25,- €
Ab 8 Monaten 40 € und 2 Punkte.Gruß Oern1
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Re: Re: Abgelaufen HU
ZitatOriginal geschrieben von oern1
Sofern es verkehrssicher ist ...
Bis heute keine. (2 Monate Überziehung ist gestattet)
Ab morgen (2 bis 4 Monate Überziehung) ein Bußgeld von 15 €, meist mit einer Frist die HU bei der Polizei nachzuweisen. Wenn nicht, weitere 15 €.
4-8 Monate Überziehung 25,- €
Ab 8 Monaten 40 € und 2 Punkte.Gruß Oern1
So steht es im Bussgeldkatalog! Was ist mit Versicherungsschutz im Fall der Fälle?
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Re: Re: Re: Abgelaufen HU
ZitatOriginal geschrieben von King
So steht es im Bussgeldkatalog! Was ist mit Versicherungsschutz im Fall der Fälle?
Im Zweifel nix schlimmes, da der technische Mangel ursächlich für den Unfall sein müsste. Das ist mehr als unwahrscheinlich. Anders sieht es da aus bei modifizierten Bremsen usw.
Gruß, lmn
(Wow, mein erster Beitrag! )
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Ausserdem gilt noch zu beachten, dass die Frist bis zur nächsten HU zurückgerechnet wird. War also die HU im März 2002 fällig, du gehst aber erst im Mai 2002 hin, ist die nächste trotzdem im März 2004 (wie bei Autos z.B.) fällig. Früher wurde der Termin der tatsächlichen HU genommen.
Der Stefan...
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ups, da hatte ich ja glück.
mein auto war am anfang auf meine onkel angemeldet und der hats mit dem TÜV verschusselt.
war 8 monate drüber.naja neuer tüv, zur zulassungsstelle ummelden. der macht mir neue stempel drauf, der näturlich nach der hu 2 jahre gilt
aber jetzt nicht meckern ich weiß das man pünktlich dahin soll. nur mein onkel scheinbar nicht
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Zitat
Original geschrieben von bachschisser
ups, da hatte ich ja glück.mein auto war am anfang auf meine onkel angemeldet und der hats mit dem TÜV verschusselt.
war 8 monate drüber...*kopfschüttel*
Was kann Dein Onkel für den TÜV? Auch wenn er (aus versicherungstechnischen Gründen nehme ich an) Halter des Autos war, bist Du doch für Dein Auto verantwortlich. Ich denke, Du bist damit gefahren, also müßte Dir der abgelaufene TÜV eher auffallen, als Deinem Onkel, der nur seinen guten Namen dafür hergegeben hat. -
mir ist es schon aufgefallen. ich hatte es ihm auch gesagt.
jetzt hat der alte hund aber wieder tüv. sogar ohne mängel. und das bei 315000 km
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