ZitatOriginal geschrieben von Ayreon
Ich habe da ein nettes Onlineformular zwecks Betrugsanzeige.
Setz ihm eine Frist von 7 Werktagen zur Zusendung oder notfalls rücküberweisung (wenn Du es wasserdicht machen willst per Einschreiben) und zeige ihn danach mit dem Formular an...
Das mit der Frist würde ich auch so machen. Allerdings ist sowas per Einschreiben auch nicht wasserdicht!
Wenn der Postbote das Einschreiben überbringt, unterschreibt man lediglich das man es erhalten hat. Das sagt aber nichts darüber aus, was in dem Umschlag drin war, bzw. ob überhaupt etwas drin war. Damit können die Leute sich regelmäßig rausreden. Du bekommst dann zwar die Unterschrift das er es empfangen hat, aber er sagt da war nichts drin oder sonstwas, das zieht vor Gericht nicht.
Die einzig "wasserdichte" Methode ist die, das Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Der Unterschied ist der, das der GV Dein Schriftstück vorher beglaubigt und kopiert, und mit zu den Akten legt. Nur somit wird garantiert, dass der Empfänger der Zustellung auch genau Dein Schriftstück erhalten hat. So hat die Sache vor Gericht Beweiskraft.
So eine Zustellung kostet allerdings auch so um die 12€ glaub ich, bin mir aber nicht sicher.
Halt uns mal auf dem Laufenden was passiert ist...
Gruß sVEn