Ebayproblem: jetzt hats mich auch erwischt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Ich habe da ein nettes Onlineformular zwecks Betrugsanzeige.
    Setz ihm eine Frist von 7 Werktagen zur Zusendung oder notfalls rücküberweisung (wenn Du es wasserdicht machen willst per Einschreiben) und zeige ihn danach mit dem Formular an...


    Das mit der Frist würde ich auch so machen. Allerdings ist sowas per Einschreiben auch nicht wasserdicht!
    Wenn der Postbote das Einschreiben überbringt, unterschreibt man lediglich das man es erhalten hat. Das sagt aber nichts darüber aus, was in dem Umschlag drin war, bzw. ob überhaupt etwas drin war. Damit können die Leute sich regelmäßig rausreden. Du bekommst dann zwar die Unterschrift das er es empfangen hat, aber er sagt da war nichts drin oder sonstwas, das zieht vor Gericht nicht.
    Die einzig "wasserdichte" Methode ist die, das Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Der Unterschied ist der, das der GV Dein Schriftstück vorher beglaubigt und kopiert, und mit zu den Akten legt. Nur somit wird garantiert, dass der Empfänger der Zustellung auch genau Dein Schriftstück erhalten hat. So hat die Sache vor Gericht Beweiskraft.
    So eine Zustellung kostet allerdings auch so um die 12€ glaub ich, bin mir aber nicht sicher.


    Halt uns mal auf dem Laufenden was passiert ist...


    Gruß sVEn

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Die einzig "wasserdichte" Methode ist die, das Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lässt. Der Unterschied ist der, das der GV Dein Schriftstück vorher beglaubigt und kopiert, und mit zu den Akten legt. Nur somit wird garantiert, dass der Empfänger der Zustellung auch genau Dein Schriftstück erhalten hat. So hat die Sache vor Gericht Beweiskraft.
    So eine Zustellung kostet allerdings auch so um die 12€ glaub ich, bin mir aber nicht sicher.

    Die Beglaubigung kostet 0,50 € pro Seite. Die Zustellung kann auf Wunsch der Gerichtsvollzieher auch persönlich machen. Dafür werden 7,50 € plus 2,50 € Wegekosten und 3 € Auslagen.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!


  • Bei der Beweisführung wird aber ein Einschreiben vermutlich anerkannt werden, selbst wenn der Empfänger behaupten sollte, es sei nur ein leerer Umschlag angekommen. Zumindest dann, wenn man auch Kopien zugesandter E-Mails beibringt, dürfte es für den Empfänger der Sendung schwer sein mit seiner "Leerer Umschlag"-Behauptung glaubhaft zu erscheinen. Außerdem kann man das Schriftstück ja auch unter Beisein unbeteiligter Zeugen fotokopieren in einem Umschlag packen und zur Post bringen und sich dieses Vorgehen dann von dem/n Zeugen am besten auf der Kopie bestätigen lassen.


    Natürlich ist nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher oder notfalls auch über einen Boten, der sich dem Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen könnte, wozu aber keine Pflicht für den Empfänger besteht, wasserdicht, aber ob sich die Kosten bei dem oben bezifferten Schaden lohnen?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    Bei der Beweisführung wird aber ein Einschreiben vermutlich anerkannt werden, selbst wenn der Empfänger behaupten sollte, es sei nur ein leerer Umschlag angekommen. Zumindest dann, wenn man auch Kopien zugesandter E-Mails beibringt, dürfte es für den Empfänger der Sendung schwer sein mit seiner "Leerer Umschlag"-Behauptung glaubhaft zu erscheinen. Außerdem kann man das Schriftstück ja auch unter Beisein unbeteiligter Zeugen fotokopieren in einem Umschlag packen und zur Post bringen und sich dieses Vorgehen dann von dem/n Zeugen am besten auf der Kopie bestätigen lassen.


    Natürlich ist nur die Zustellung über einen Gerichtsvollzieher oder notfalls auch über einen Boten, der sich dem Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen könnte, wozu aber keine Pflicht für den Empfänger besteht, wasserdicht, aber ob sich die Kosten bei dem oben bezifferten Schaden lohnen?


    Das es bei der Beweisführung anerkannt wird wenn es hart auf hart kommt wird wohl nicht so sein. Die Beweiskraft eines Einschreibens wird überall überbewertet, da sollte man sich nicht täuschen lassen.
    Auf jeden Fall macht auch ein "leeres" Einschreiben den Empfänger unglaubwürdig, da hast Du vollkommen Recht :top:


    Bei einem Boten muss der Empfänger den Empfang auf der Kopie nicht bestätigen, bei einem GV bestätigt er nur den Empfang der Zustellung, was durch die vorherige Beglaubigung ausreicht.


    Ob sich die Kosten lohnen? Also wenn wir hier schon von Beweisführung, also von einem evtl. Gerichtsverfahren reden, sollten 5 oder 6€ mehr nicht zu viel sein finde ich, auch bei dem oben bezifferten Schaden.
    Zumal die Kosten ja vom Verlierer des Prozesses getragen werden.


    Und nun wieder on Topic :D


    sVEn

  • Ich würd im Zweifelsfall einfach einen Mahnbescheid beantragen. Kann man beim Amtsgericht machen lassen. Wenn der wirklich so schusselig ist und sich nicht meldet, dann vergisst er vielleicht, dem Bescheid zu widersprechen und Du kannst pfänden lassen.


    Voraussetzung ist natürlich immer, dass Du erst einmal die Anschrift des Typen hast.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Die Beglaubigung kostet 0,50 € pro Seite. Die Zustellung kann auf Wunsch der Gerichtsvollzieher auch persönlich machen. Dafür werden 7,50 € plus 2,50 € Wegekosten und 3 € Auslagen.


    mfg
    Foxy


    Da haben wir ja die Kosten, hätte ich doch glatt übersehen :D
    Hab ich ja gar nicht sooo schlecht geschätzt mit 12€. Sind die Kosten eigentlich in den Bundesländern verschieden?


    sVEn

  • Zitat

    Original geschrieben von Rechtsupweg
    Wenn ich mich recht erinnere bekommen doch der Käufer und Verkäufer nach Beendigung der Auktion eine Mail von eBaym in der auch die Adressdaten angegeben sind. Hast Du die denn nicht bekommen "The-spY"?

    Nein. Habe nur seinen Namen, ein par Orte, und die Bankdaten.

    Zitat

    Original geschrieben von Ayreon
    Setz ihm eine Frist von 7 Werktagen zur Zusendung oder notfalls rücküberweisung (wenn Du es wasserdicht machen willst per Einschreiben) und zeige ihn danach mit dem Formular an.

    Das klingt gut, ich werde mich auf jedenfall bei dir melden wegen dem Formular.


    Allerdings habe ich jetzt auch noch 2 weitere Bieter bei anderen Auktionen von ihm gefunden, die ich auch noch anschreiben will. Leider bin ich gerade sozusagen nur kurz auf der "Durchreise" und kann mich erst morgen früh drum kümmern.


    Trotzdem danke erstmal für die vielen Tips..


    cia The-spY

    I am the lizard king - I can do anything!

  • wie von "Nebelfelsen" schon erwähnt wäre auch ein Mahnbescheid ein durchaus denkbare Alternative. . Die Kosten halten sich im Rahmen.
    Legt er binnen 14 Tagen keinen Widerspruch ein, ergeht automatisch ein Vollstreckungsbescheid. Damit hast Du sofort einen vollstreckbaren Titel, so wie es im Amtsdeutsch heißt. Hiermit kann man sofort eine Kontopfändung einleiten. Oder wenn der Arbeitgeber bekannt ist, ein sogenanntes vorläufiges Zahlungsverbot. Das heißt, der Arbeitgeber darf kein Gehalt mehr auszahlen. Alle Kosten dieses MB hat der Schuldner zu tragen. Legt er Widerspruch ein, kommt es zum Gerichtsverfahren. Da dürftest Du aber gute Chancen haben, zu gewinnen. Auch diese Kosten trägt dann der "Beklagte". Hast Du einen Vollstreckungsbescheid und beim Verkäufer ist nichts zu holen, verjährt dieser Titel erst nach 30 Jahren. So war es jedenfalls zu meiner Zeit, als ich mal Rechtsanwaltsgehilfe gelernt habe. Lang lang ist es her...

  • .Hier wurde das gleiche Thema schon mal besprochen. Es dürfte alles wichtige zu finden sein.


    Gruß Oern1


    Mein Tipp: Vergiß die paar Euro, die sind den Ärger nicht wert, es sei denn Du siehst es von der sportlichen Seite. Such weitere Opfer (wg. öff. Interesse) und macht eine Anzeige

    Wer den Pfeil der Wahrheit verschießt sollte die Spitze in Honig tauchen ! (arabisches Sprichwort)

  • So. da hatte ich nochmal Glück.


    Habe gerade eben mit seiner Mutter telefoniert, und ne halbe Stunde später klingelt es an der Tür, und der Postbote drückt mir das DVD Paket in die Hand :D


    Aber trotzdem ist sein Verhalten schon merkwürdig. Er meinte (zu seiner Mutter), dass man wohl allgemein 30 Tage Zeit hätte, um die Ware zu verschicken, das wäre so üblich :rolleyes:


    Naja, ehrlichgesagt, Hauptsache, die ganze Sache hat sich jetzt aufgelöst, und falls ich mal wieder so ein Problem habe, weiss ich ja, wo ich wegen Mahnbescheid usw nachschlagen kann ;)


    Danke und Gruß


    The-spY

    I am the lizard king - I can do anything!

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