Wer haftet bei EC Karten Mißbrauch?

  • Hallo,


    folgendes:


    Meine Freundin hat am Wochenende ihre EC Karte verloren und diese erst einige Stunden nach Verlust sperren lassen.


    Da ja einige Läden immer noch keine PIN- Terminals haben sondern lediglich die Unterschrift auf dem Beleg haben wollen, würde mich mal interessieren wer in solch einem Falle haftet, wenn vor der Sperrung mit gefälschter Unterschrift eingekauft wurde???


    Ich denke der Händler, da er doch auch den Auwsweis des Karteninhabers kontrollieren muss, aber dies leider nicht oft der Fall ist.


    Was meint ihr?


    EDIT:
    Ich habe von Fällen gelesen, wo seitens der Bank/Händler den Kunden Betrug vorgeworfen wurde, indem sie angeblich selber fleißig einkaufen waren und anschließend behaupteten die Karte wäre gestohlen und sie dann erst sperren ließen.

  • Richtig, sobald die Karte gesperrt ist, bist Du aus der Haftung.
    Vorher ist es Dein Pech, wenn einer damit Schindluder treibt.

    "... infinity’s a great place to start"
    No Line on the Horizon - U2

  • Ich glaube aber kaum, dass ich dafür gerade stehen muss, wenn jemand meine Unteschrift fälscht und der Händler dies nicht kontolliert.


    Anders sieht es bei PIN Zahlungen aus, da der Dieb diese i.d.r. nicht innerhalb von ein paar Stunden knacken kann, würde man sich schon fragen wie das möglich wäre mit PIN zu zahlen.


    Da wäre schon mit grober Fahrlässigkeit seitens des Karteninhabers zu rechnen und daher muss man wohl gerade stehen.


    Bei gefakter Unteschrift bin ich mir fast sicher das der schwarze Peter beim Händler sitzt, da bei diesem Verfahrenn auch nicht per DFÜ-Verbindung geprüft wird ob die Karte auch gesperrt ist und eine Sperrung dementsprechend sinnlos wäre.

  • Ich kann nur berichten, wie es bei einem Bekannten der Fall war. Er hatte auch seine Brieftasche im Auto gelassen. Nachdem er zurück kam und das aufgebrochene Auto gesehen hat, hat er sofort seine Bank angerufen und es sperren lassen. Zu seinem Pech hatte er noch seinen PIN dabei, was natürlich selten dämlich war.
    Der Dieb hat an zwei Automaten je 500 € abgeholt und mehrere Handyverträge + Einkäufe getätigt, aber nur da, wo man unterschreiben muss. Anscheinend wunderte sich keiner.


    Gesamtschaden: 3500 €


    Die Bank hat die Summe von 3000 € übernommen, der Rest war sein Pech. Grund: Er hat dort viele Sparverträge und ich würde mal sagen dass er auch gut vermögend ist. Daran sieht man auch wie man behandelt wird. Als einfacherer Verdiener würde die Bank das nie und nimmer übernehmen, aber da war dem so. Es ist aber so, dass bei der Unterschrift der Händler haftet, daher achten Läden wie H&M sehr darauf dass die Unterschrift, nach Vorlage des Personalausweises, eindeutig übereinstimmt. Der Händler haftet dort eben.


    Gruß,
    Dominik

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Es ist aber so, dass bei der Unterschrift der Händler haftet, daher achten Läden wie H&M sehr darauf dass die Unterschrift, nach Vorlage des Personalausweises, eindeutig übereinstimmt. Der Händler haftet dort eben.


    Das mit der Kontrolle kann ich so keineswegs bestätigen. Selbst bei Kreditkarten mit Foto wird da nicht wirklich drauf geachtet.
    Das einzige mal bei dem Ich nach nem Perso gefragt wurde war beim Vertragsabschluss fürs Handy...
    (daher wundert es mich das jemand eine EC-Karte klauen kann und damit nen Vertrag abschließt zumal ja dann sofort die Personendaten vorliegen und nachverfolgt werden können...)


    Gruß
    CH

  • tomi78: Um es vorweg zu nehmen: In dem Fall deiner Freundin wird sie aller Voraussicht nach nichts zu befürchten haben bzw. maximal eine in den AGBs festgelegte Selbstbeteiligung tragen müssen.


    Grundsätzlich hängt die Haftung immer sehr von den Umständen ab. Stichwort Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten. Je achtloser man selbst mit PIN und Karte umgeht, desto eher wird es problematisch. Leuchtet meines Erachtens auch absolut ein.


    Also, immer schön PIN auswendig parat haben, zumindest aber gut geschützt (z.B. passwortgeschütz im Handy, beim T610 "CodeMemo") und separat von der Karte aufbewahren. Karte nicht unbeaufsichtigt rumliegen lassen, auch nicht im Auto und bei Verlust/Diebstahl umgehend sperren lassen, bei Diebstahl auch immer Anzeige erstatten! Damit sollte man keine größeren Probleme von der Bank bekommen.

    Enttäuscht vom Affen schuf Gott den Menschen.
    Danach verzichtete er auf weitere Experimente.

    - Mark Twain -

  • die Kontrolle der Unterschrift ist Glückssache.


    Aber es stimmt, wenn der Händler nicht kontrolliert und die Unterschrift weicht deutlich von Deiner auf der Karte ab, ist der Händler in der Haftung. Ab dem Eingang der Sperre bei der Bank haftet die Bank. Du nur dann, wenn Du Deine PIN irgendwo notiert hast.


    Was Dein EDIT im ersten Beitrag angeht: ja, auch das gibt es, selten, aber ich habe es bereits erlebt.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Aber es stimmt, wenn der Händler nicht kontrolliert und die Unterschrift weicht deutlich von Deiner auf der Karte ab, ist der Händler in der Haftung. Ab dem Eingang der Sperre bei der Bank haftet die Bank. Du nur dann, wenn Du Deine PIN irgendwo notiert hast.


    Das wollte ich damit sagen. Es ist mir egal ob die Händler das richtig oder nicht kontrollieren. Sie haften im Endeffekt dafür, und deswegen achten vor allem größere Läden sehr genau auf Perso etc. Das das in der Praxis nicht gemacht wird, ist klar.


    Gruß,
    Dominik

  • Unabhängig davon kann es passieren, dass - obwohl Du im Recht bist, wenn die Karte rechtzeitig gesperrt wurde - diverse Inkassounternehmen bei Dir auf der Matte stehen und unberechtigterweise Geld eintreiben wollen.


    Ist einem Freund passiert: trotz sofortiger Sperre war seine Hausbank so freundlich, denn betroffenden (betrogenen) Händlern die Adresse des Karteninhabers mitzuteilen. Dies darf die Bank normal zwar - schau Dir mal einen Beleg den Du bei der offline - EC - TeleCash-Kartenzahlung unterschreibst! (Stichwort " Ermächtigung zur Adressweitergabe")
    Das darf sie aber nicht, wenn die Unterschrift offensichtlich gefälscht wird...


    Ich will nicht schwarzmalen - aber sag deiner Freundin, dass Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Bank absichert, dass die diese Daten nicht weitergeben.


    Imho kann man das wohl im Kundenkonto durch ein bestimmtes Kürzel vermerken.


    Hoffe, ein bisserl geholfen zu haben ;)

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